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Aktuelle Seite: Start / News / Pendlerhilfe in NÖ nun auch für Drittstaatsangehörige

Pendlerhilfe in NÖ nun auch für Drittstaatsangehörige

10. November 2014 von Klagsverband

Arbeitnehmer hatte Land NÖ mit Unterstützung des Klagsverbands geklagt.

Nach einer erfolgreichen Klage des Klagsverbands hat das Land Niederösterreich seine Vergabekriterien für die niederösterreichische Pendlerhilfe geändert. Wie erst jetzt bekannt wurde, haben 2014 auch Drittstaatsangehörige Anspruch auf diese soziale Vergünstigung. Um einen Antrag auf Pendlerhilfe zu stellen, ist nicht mehr die Staatszugehörigkeit, sondern neben anderen Kriterien lediglich der Hauptwohnsitz in Niederösterreich maßgeblich.

Für die Juristin Andrea Ludwig ist das ein weiterer Beweis dafür, dass der Klagsverband mit seinen Verfahren bessere Bedingungen für alle schaffen kann: „Wenn wir mit unseren Verfahren diskriminierende Regeln zu Fall bringen, profitieren nicht nur Einzelne davon, sondern ganze Personengruppen“, zeigt sich die Leiterin der Rechtsdurchsetzung beim Klagsverband zufrieden.

Schadenersatz wegen Diskriminierung aufgrund der Herkunft

Der Klagsverband hat 2012 eine Klage für einen türkischen Staatsbürger in Niederösterreich eingebracht, der keine Pendlerhilfe erhalten hat, obwohl er seit 40 Jahren in Österreich arbeitet und Steuern zahlt. Das Gericht hat in zweiter Instanz entschieden, dass es sich dabei um eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft handelt und dem Arbeitnehmer sowohl einen Schadenersatz in der Höhe von 300 Euro als auch die entgangene Pendlerhilfe für ein Jahr in der Höhe von 450 Euro zugesprochen.

Die Entscheidung des Landesgerichts St. Pölten ist das erste Urteil des Klagsverbands zu einem Diskriminierungsfall in Österreich, das auf der Grundlage eines Landes-Antidiskriminierungsgesetzes gefällt wurde.

Tiroler Schulstarthilfe nun auch für Drittstaatsangehörige

Der Klagsverband konnte erst im Februar dieses Jahres einen ähnlichen Erfolg verbuchen: Das Land Tirol hat mit Beginn des Schuljahres seine Vergabekriterien für die Tiroler Schulstarthilfe geändert. Nach einer erfolgreichen Klage eines kroatischen Staatsbürgers, die der Klagsverband unterstützt hatte, ist neben bestimmten Einkommensgrenzen nun der Wohnsitz ausschlaggebend, um die Tiroler Schulstarthilfe einmal pro Schuljahr beantragen zu können.

Vor dem Urteil hatten nur österreichische StaatsbürgerInnen und EU-BürgerInnen Anspruch auf diese Unterstützung. Zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens war Kroatien noch nicht Mitglied der EU.

Bahnbrechende Auswirkungen auf die Vergabe von Landesleistungen

Mit den beiden Urteilen ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Gleichstellung von Drittstaatsangehörigen gelungen. Andrea Ludwig ist sich sicher, dass in den Bundesländern noch einige Leistungen zu überprüfen wären, bei denen die Vergabekriterien diskriminierend sind: „Nun liegt es an den Landesregierungen die Vergabekriterien für alle Landesleistungen diskriminierungsfrei zu gestalten“, so Ludwig.

Urteil des Landesgerichts St. Pölten zur Pendlerhilfe zum Herunterladen

Urteil des Bezirksgerichts Innsbruck zur Tiroler Schulstarthilfe zum Herunterladen

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BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
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