Vorsichtiger Optimismus ist in Bezug auf die Wiener Monitoringstelle angebracht: Im Zuge der Novelle des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes hat der Wiener Landtag gestern auch über Verbesserungen für dieses Gremium entschieden. Nach ersten Informationen wurde der Entwurf unverändert beschlossen.
Mehr Unabhängigkeit
Konkret soll die Unabhängigkeit der Monitoringstelle ausgeweitet werden. Was das genau bedeutet, wird man aber wohl erst nach Inkrafttreten der Novelle im Jahr 2015 sehen.
Pariser Prinzipien trotzdem nicht erfüllt
Trotz der Novelle kritisiert der Klagsverband, dass die Monitoringstelle die sogenannten Pariser Prinzipien weiterhin nicht erfüllt. Diese wurden 1993 von der UNO formuliert und besagen, dass die Gremien zur Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine gesetzliche Grundlage brauchen, über angemessene Finanzierung verfügen müssen und gegenüber der Verwaltung unabhängig zu sein haben.
Wiener Monitoringstelle
Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht vor, dass die Umsetzung der Konvention von unabhängigen Gremien überwacht wird. Auf Ebene der Wiener Landesverwaltung wurde zu diesem Zweck die Wiener Monitoringstelle eingerichtet, die allerdings seit einem Jahr nicht mehr getagt hat.
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