Wie in den Medien berichtet, hat der Oberste Gerichtshof jüngst eine Entscheidung gefällt, die als weiterer Schritt zur Gleichstellung von homosexuellen Lebensgemeinschaften gewertet werden kann.
Kindergeld sowohl für leibliche Mutter als auch für ihre Partnerin
Zwei homosexuelle Frauen aus Linz hatten geklagt, weil sie keinen Anspruch hatten, das Kinderbetreuungsgeld abwechselnd zu beziehen. Die beiden Frauen sind verpartnert, das leibliche Kind der einen Frau erziehen sie gemeinsam. Der Oberste Gerichtshof hat nun entschieden, dass der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes so wie bei heterosexuellen Paaren gesplittet werden kann.
Patchworkfamilien ebenfalls nicht gleichgestellt
Das Urteil könnte auch Folgen für heterosexuelle Patchworkfamilien haben, die ebenfalls vom Kindergeld-Splitting ausgeschlossen sind.