Nachdem es trotz vieler Bemühungen nicht gelungen ist, den Anspruch von Nicht-EU-BürgerInnen auf die Tiroler Schulstarthilfe außergerichtlich durchzusetzen, konnte der Klagsverband den Fall 2013 vor Gericht bringen.
Bei der ersten Entscheidung nach dem Tiroler Antidiskriminierungsgesetz hat der Klagsverband einen kroatischen Staatsbürger vor Gericht vertreten, der mit seinen drei Kindern in Tirol lebt. Als die Klage eingebracht wurde, war Kroatien noch nicht Mitglied der EU, das Land Tirol lehnte den Antrag des Kroaten mit Verweis auf seine Staatsbürgerschaft ab. Das Gericht hat darin aber eine Ungleichbehandlung gesehen und mit seiner Entscheidung den Weg für die Gleichstellung von Drittstaatsangehörigen beim Bezug von Landesleistungen geebnet. Seit 2014 haben alle Eltern von Schulkindern, die in Tirol leben und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, Anspruch auf die Schulstarthilfe.
Breites Spektrum an Anfragen
Die Tiroler Antidiskriminierungsbeauftragte hat sich in den vergangenen zwei Jahren aber mit zahlreichen weiteren Fällen von Diskriminierung beschäftigt. Wie der Bericht zeigt, reichen die Anfragen von Problemen mit mangelnder Barrierefreiheit über Schwierigkeiten, die Transgender-Personen zB bei der Namensänderung haben können bis zu Landesgesetzen, die diskriminierende Altersgrenzen enthalten.
Österreichweite Vernetzung
368 Kontakte mit 104 Personen hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Berichtszeitraum. Fast alle Anfragen konnten vom Büro der Tiroler Antidiskriminierungsbeauftragten selbst beantwortet werden. Dank der guten Vernetzung mit Einrichtungen wie dem Klagsverband ist es aber auch möglich, Personen weiterzuverweisen, wenn die Zuständigkeit nicht gegeben ist.