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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Diskriminierung an der Diskotür

Diskriminierung an der Diskotür

9. Dezember 2014 // von Klagsverband

„Du sicher nicht“, heißt es am Eingang von Diskos, Bars und Clubs häufig, wenn MigrantInnen und vor allem Personen mit dunkler Hautfarbe am Türsteher vorbei wollen. Diese Art der Einlasspolitik ist rassistisch motiviert und verstößt gegen das Gleichbehandlungsgesetz. In den vergangenen Jahren hat der Klagsverband insgesamt 17 Personen wegen rassistischer Einlassverweigerung vor Gericht vertreten.

Profil testet Einlasspolitik

Nun hat das Nachrichtenmagazin Profil das Thema aufgegriffen: Zwei junge Männer – ihre Eltern sind aus der Türkei bzw. aus Serbien – haben für eine Reportage ihr Glück in Lokalen in Wien und St. Pölten versucht. Wie sie von den Türstehern diskriminiert wurden, zeigt nicht nur der Artikel in der aktuellen Ausgabe, sondern auch ein Beitrag in der ZIB 24 vom 5. Dezember (Migranten „Nein danke“).

Für die Reportage in Profil wurde auch ein Gerichtsverfahren, das der Klagsverband bereits 2011 für einen Mann mit nigerianischer Herkunft geführt hat, aufgegriffen. Folgen Sie diesem Link um zu lesen, wie wir damals über den Fall berichtet haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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