Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ist in Österreich ausschließlich in der Arbeitswelt verboten. Außerhalb der Arbeitswelt – also zB bei Lokalbesuchen, beim Einkaufen, beim Mieten einer Wohnung oder eines Hotelzimmers – darf ungestraft diskriminiert werden.
Das heißt aber nicht, dass es beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen keinerlei Schutz vor Diskriminierung gibt: Wer hier wegen seiner Herkunft oder seines Geschlechts oder aufgrund einer Behinderung benachteiligt wird, kann sehr wohl auf den Schutz des Gesetzes zurückgreifen.
Während das Gesetz in der Arbeitswelt sieben Diskriminierungsgründe normiert hat, die geschützt sind (Geschlecht, Herkunft, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierung, Alter und Behinderung), gilt der Diskriminierungsschutz beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen aber ausschließlich für die Gründe Geschlecht und ethnische Herkunft.
Wäre das Szenario also ein anderes gewesen und hätte in dem Wiener Kaffeehaus ein Ober einen Gast rassistisch beschimpft, hätte der Gast die Möglichkeit, das Kaffeehaus wegen Diskriminierung zu verklagen. Dem homosexuellen Paar steht dagegen keine rechtliche Handhabe offen.
Einheitlicher Diskriminierungsschutz gefordert
Der Klagsverband macht deshalb schon seit Langem auf diese Ungleichbehandlung beim Diskriminierungsschutz aufmerksam und fordert eine Harmonisierung. Aber trotz wiederkehrender Bekenntnisse aller Parteien, dass diese Differenzierung nicht sinnvoll und erneut diskriminierend ist, konnte sich die Regierung in Österreich bislang nicht auf eine Angleichung des Diskriminierungsschutzes einigen.
Viele Anläufe ohne Ergebnis
Seit der umfassenden Novelle 2004 wurde das österreichische Gleichbehandlungsgesetz mehrfach novelliert. Die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes konnte aber trotz Absichtserklärungen der Regierungsparteien bei keiner der Novellen durchgesetzt werden. Einmal hat es zur Ausweitung des Diskriminierungsschutzes sogar schon eine Regierungsvorlage gegeben, aber beschlossen wurde sie bis heute nicht.
Internationaler Druck
Österreich wurde von der UNO bereits mehrfach gerügt, weil der Diskriminierungsschutz nicht einheitlich geregelt ist. Inzwischen haben diese Ungleichbehandlung auch beinahe alle EU Länder aufgehoben. Aber all das konnte die österreichische Regierung bislang nicht dazu bewegen, die Behandlung von homosexuellen Personen als Menschen zweiter Klasse endlich zu beenden.
Folgen Sie diesen Links, um die Empfehlungen der UNO und des Europarates an Österreich zu lesen:
Empfehlungen im Rahmen der Universellen Menschenrechtsprüfung der UNO (UPR)
Österreich-Bericht des Europarates