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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Adoptionsverbot für homosexuelle Paare verfassungswidrig

Adoptionsverbot für homosexuelle Paare verfassungswidrig

14. Januar 2015 // von Klagsverband

Wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) heute bekannt gegeben hat, wurde das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare als verfassungswidrig aufgehoben. Der Klagsverband zeigt sich erfreut, dass  diese Form der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung nun hoffentlich bald der Vergangenheit angehört.

Ungleichbehandlung beendet

Die derzeit geltenden Bestimmungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und im Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft sind mit dieser Entscheidung ab 31. Dezember 2015 aufgehoben. Der Nationalrat ist nun aufgerufen, bis dahin eine verfassungskonforme Regelung beim Adoptionsrecht für homosexuelle Paare zu schaffen. Bislang war für die Adoption eine Ehe Voraussetzung. Der VfGH erkennt in seiner Entscheidung eine klare Ungleichbehandlung von eingetragenen PartnerInnen und hält fest, dass die sexuelle Orientierung kein sachlich gerechtfertigter Grund für ein Adoptionsverbot sein könne.

Bislang war es homosexuellen Paaren nur möglich, die leiblichen Kinder eines oder einer der beiden PartnerInnen zu adoptieren (Stiefkindadoption). Die gemeinsame Adoption fremder Kinder war ihnen aber untersagt. Der VfGH-Entscheidung ist ein Antrag eines lesbischen Paares vorausgegangen, das nun die Möglichkeit bekommen sollte, gemeinsam ein Kind zu adoptieren.

Folgen Sie diesem Link, um die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zu lesen.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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