Wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) heute bekannt gegeben hat, wurde das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare als verfassungswidrig aufgehoben. Der Klagsverband zeigt sich erfreut, dass diese Form der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung nun hoffentlich bald der Vergangenheit angehört.
Ungleichbehandlung beendet
Die derzeit geltenden Bestimmungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und im Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft sind mit dieser Entscheidung ab 31. Dezember 2015 aufgehoben. Der Nationalrat ist nun aufgerufen, bis dahin eine verfassungskonforme Regelung beim Adoptionsrecht für homosexuelle Paare zu schaffen. Bislang war für die Adoption eine Ehe Voraussetzung. Der VfGH erkennt in seiner Entscheidung eine klare Ungleichbehandlung von eingetragenen PartnerInnen und hält fest, dass die sexuelle Orientierung kein sachlich gerechtfertigter Grund für ein Adoptionsverbot sein könne.
Bislang war es homosexuellen Paaren nur möglich, die leiblichen Kinder eines oder einer der beiden PartnerInnen zu adoptieren (Stiefkindadoption). Die gemeinsame Adoption fremder Kinder war ihnen aber untersagt. Der VfGH-Entscheidung ist ein Antrag eines lesbischen Paares vorausgegangen, das nun die Möglichkeit bekommen sollte, gemeinsam ein Kind zu adoptieren.
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