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Aktuelle Seite: Start / News / Diskriminierung wegen Kopftuch: Studentin erhält 2.500 Euro

Diskriminierung wegen Kopftuch: Studentin erhält 2.500 Euro

16. März 2015 von Klagsverband

Gesellschaftspolitische Stimmung aber auch verstärktes Unrechtsbewusstsein führen zu immer mehr Klagen von Musliminnen.

Eine Studentin aus Wien erhält von einer Café-Konditorei rund 2.500 Euro Schadenersatz, weil sie aufgrund ihres Kopftuches bei der Bewerbung nicht berücksichtigt wurde. Die junge Frau wurde bei ihrem Gerichtsverfahren vom Klagsverband unterstützt.

Andrea Ludwig, die das Verfahren geführt hat: „Immer mehr Musliminnen, die ein Kopftuch tragen, trauen sich ihre Rechte einzufordern.“ Sie glaube, „dass die Ungleichbehandlung von Musliminnen insgesamt sichtbarer wird, weil das Unrechtsbewusstsein bei den Klägerinnen in den letzten Jahren massiv gestiegen ist“, so Ludwig. Allerdings spiele auch die gesellschaftspolitische Stimmung eine Rolle, denn besonders nach den jüngsten Terrorvorfällen hätten sich die Vorurteile gegen Musliminnen und Muslime wieder verstärkt.

Bewerbung scheitert am Kopftuch

Die Wiener Studentin, die das jüngste Verfahren des Klagsverbands gewonnen hat, trägt aus religiösen Gründen ein Kopftuch und hat sich 2011 als Servicemitarbeiterin in Teilzeit beworben.

Auf ihrem Bewerbungsfoto war sie deutlich mit Kopftuch zu sehen. Kurz nachdem sie die Bewerbung abgeschickt hatte, wurde sie von einer Mitarbeiterin des Cafés angerufen. Diese erklärte ihr, dass die Stelle noch frei sei und fragte, ob sie noch Interesse habe. Als die junge Frau bejahte, teilte ihr die Mitarbeiterin mit: „Während der Arbeitszeit müssten Sie ihr Kopftuch ablegen.“ Dazu war die Frau jedoch nicht bereit. Für die Stelle ist sie somit nicht mehr in Frage gekommen.

„Auf ein Kleidungsstück reduziert“

Für die junge Frau war „die Reduzierung auf ein Kleidungsstück“ besonders schmerzhaft. Sie habe sich zuerst überrumpelt gefühlt und war im ersten Moment nicht sicher, ob es erlaubt sei, sie wegen des Kopftuchs abzulehnen.

Dieser Zweifel habe sich dann bei einem Beratungsgespräch in der Gleichbehandlungsanwaltschaft gelegt. Diskriminierung bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund des Geschlechts oder der Religion ist laut Gleichbehandlungsgesetz nämlich sehr wohl verboten. Auf diese Tatsache haben die Gleichbehandlungsanwältinnen die Café-Konditorei in einem Schreiben nachdrücklich hingewiesen und den Fall schließlich bei der Gleichbehandlungskommission eingebracht, die eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Religion festgestellt hat.

Klagsverband unterstützt bei Gerichtsklage

Die Studentin hat sich dann in der Folge entschieden zu klagen und über Vermittlung von ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit mit dem Klagsverband Kontakt aufgenommen. Dabei sei es ihr aber nie ausschließlich darum gegangen, bei einem positiven Ausgang des Verfahrens Geld zu bekommen, betont sie: „Ich wollte Gerechtigkeit. Der Schadenersatz spielt für mich keine Rolle.“

Eingeklagt wurden sieben Monatsentgelte als Schadenersatz. Die Summe von rund 2.500 Euro wurde von der Firma bezahlt, bevor das Verfahren eröffnet wurde.

Verstärktes Schulungs-Angebot zur Bewusstseinsbildung

Der Klagsverband reagiert auf die verstärkten Anfragen wegen Religions-Diskriminierung mit einem Schulungs-Schwerpunkt. Die Workshop-Reihe „Meine Rechte machen mich stark!“ gibt verschiedene Zielgruppen die Möglichkeit, eine kostenlose Einführung in das Antidiskriminierungsrecht zu erhalten.

Folgende Medien haben über den Fall berichtet:

Die Presse

Kronenzeitung

Der Standard

Standard-Journalistin Irene Brickner hat sich in ihrem Blog zu den LeserInnen-Postings geäußert

Der Beitrag im ORF ZIB-Magazin vom 20. März 2015 steht leider im Internet nicht mehr zur Verfügung.

 

 

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Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

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