Die Empfehlungen sind in englischer und französischer Sprache erhältlich.
Zusammenfassung der Empfehlungen
Die Vielfalt an Themen, Verbesserungsmöglichkeiten und vorgeschlagenen Maßnahmen wird unter vier Überschriften zusammengefasst:
- Racial Profiling: Hautfarbe, Sprachkenntnisse und andere ethnische Merkmale einer Person dürfen nicht ohne Rücksicht auf die Umstände der Einzelperson/des Einzelfalls als verdacht für Ermittlungen und Anhaltungen ausreichen.
- Rassistische Diskriminierung und rassistisch motiviertes Fehlverhalten der Polizei: Klare gesetzliche Vorgaben müssen erlassen, kommuniziert und durchgesetzt werden. In der Polizeiausbildung sollten Menschenrechtsthemen und Voraussetzungen für vorurteilsfreie Polizeiarbeit eingebaut werden. Opfer rassistischer Diskriminierung müssen Zugang zu Beratungseinrichtungen haben. Vorfälle sollten von einer (von der Polizei) unabhängigen Stelle überprüft werden.
- Kampf gegen rassistische Vorfälle und Monitoring: ZeugInnen und Opfer von rassistischen Übergriffen sollten ermutigt werden, solche Vorfälle zu melden. Dafür bedarf es klare Definitionen rassistischer (Straf)Taten. Ein Monitoringsystem sollte eingerichtet werden.
- Kontakt zwischen Polizei und ethnischen Minderheiten: PolizistInnen sollten auch unter Minderheitsgruppen rekrutiert werden. Es sollten allen Menschen, die der Staatssprache nicht mächtig sind, bei Kontakten mit der Polizei ausreichend DolmetscherInnen zur Verfügung stehen.
Wie ist der Standard in Österreich?
Österreich hat in den vergangenen Jahren zweifelsfrei Anstrengungen gemacht, um Rassismus in der Polizei zu vermeiden. So wurden die einschlägige Aus- und Weiterbildung ausgebaut und der Menschenrechtsbeirat geschaffen. Österreich ist aber weit davon entfernt, die Empfehlungen von ECRI zu erfüllen. So fehlt eine polizeiunabhängige Untersuchungsinstanz, die Rechtsstellung der Mitglieder des Menschenrechtsbeirats ist ungenügend und seine Empfehlungen werden kaum umgesetzt.
Im Bereich des Fremdenwesens, insbesondere bei Schubhaft und Abschiebungen, wird nach wie vor nur ungenügend auf die Menschenwürde der betroffenen Menschen Rücksicht genommen. Auf gesetzlicher Ebene fehlen etwa ein klares Verbot des „Racial Profiling“ und Grundlagen für ein systematisches Monitoring rassistisch motivierter Straftaten.