Die Europäische Grundrechteagentur kommt in ihrem aktuellen Forschungspapier mit dem Titel „The fundamental rights situation of intersex people“ zu dem Schluss, dass Intersexuelle in den meisten europäischen Ländern in ihren Grundrechten verletzt werden. Als intersexuell werden Personen bezeichnet, deren körperliche Merkmale nach gängigen Kriterien nicht eindeutig als „männlich“ oder „weiblich“ eingeordnet werden können.
Registrierungszwang
In den meisten Ländern der EU muss bei der Registrierung eines Neugeborenen aber angegeben werden, ob der Säugling männlich oder weiblich ist. Intersexuelle Personen werden somit häufig gezwungen, eine Geschlechtsidentität anzunehmen. In Österreich kann die Registrierung eine Woche aufgeschoben werden. In Deutschland wurde die Frist um das Geschlecht eines Neugeborenen in die Geburtsurkunde einzutragen, bereits 2013 aufgehoben.
Das Forschungspapier der Europäischen Grundrechteagentur können Sie hier herunterladen.