Die ÖVP Wien teilte in einer Presseaussendung vom 18. November mit, dass die SPÖ am 3. November 2008 gegen eine von ihr miteingebrachte Novelle zum Wiener Antidiskriminierungsgesetz gestimmt habe. Sollte diese Version den Tatsachen entsprechen, bliebe Wien daher neben Niederösterreich das einzige Bundesland, in dem Diskriminierung aufgrund der Behinderung außerhalb der Arbeitswelt nicht verboten ist. Deshalb wäre es auch weiterhin nicht möglich, im Fall einer Benachteiligung Ersatz für erlittene materielle und immaterielle Schäden wegen einer Benachteiligung einzuklagen.
Eine Aussendung der SPÖ vom selben Tag stellt fest, dass die Aussendung der ÖVP falsch und der Antrag angenommen worden sei.
Wie auch immer: Solange die Änderungen nicht im Landtag beschlossen und im Landesgesetzblatt veröffentlicht sind, gibt es in Wien keinen wirksamen Diskriminierungsschutz.