Der Klagsverband ist keine Beratungsstelle. Für eine Beratung wenden Sie sich bitte an einen unserer Mitgliedsvereine.
Bei Schlichtungen setzen sich die beiden Streitparteien gemeinsam mit einer/einem SchlichtungsreferentIn an einen Tisch und versuchen eine Lösung für die diskriminierende Situation zu finden. Diese kann von einer Entschuldigung bis zur Beseitigung von Barrieren oder der Zusage, sich in Zukunft anders zu verhalten, reichen. Die Schlichtung kann somit im Gegensatz zur gerichtlichen Klage eine tatsächliche Verbesserung der diskriminierenden Situation bringen und hat sich vor allem bei Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen in den letzten Jahren sehr bewährt. Bislang sind Schlichtungen nur nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz und dem NÖ Antidiskriminierungsgesetz möglich.
Der Klagsverband hat einen Leitfaden erstellt, der erklärt, wie Schlichtungen nach dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz funktionieren. Folgen Sie diesem Link, um den Schlichtungs-Leitfaden herunterzuladen als Word.doc oder pdf.