Diskriminierung im rechtlichen Sinne bezeichnet eine ungerechtfertigte Benachteiligung oder weniger günstige Behandlung von Menschen(gruppen) ohne sachlichen Grund aufgrund bestimmter gesetzlich definierter Merkmale.
Diskriminierung ist in vielen Bereichen verboten. Grundsätzlich gibt es einen gesetzlichen Diskriminierungsschutz
- für bestimmte Merkmale (Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Behinderung, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierung, Alter, teilweise familienbezogene Gründe)
- jeweils in bestimmten Lebensbereichen (z. B. Arbeitswelt, Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, Bildung)
In Österreich regeln etwa 50 Gesetze (auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene) den Schutz vor Diskriminierung. Folgende bundesweit geltende Gesetze decken den Großteil ab:
- das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) für die Merkmale Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierung sowie Alter
- das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) für Beschäftigte im Bundesdienst
- das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinStG) für das Merkmal Behinderung in der Arbeitswelt
- und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) für das Merkmal Behinderung in sonstigen Lebensbereichen.
Darüber hinaus gibt es noch Landesgesetze, die in einem engeren Anwendungsbereich (z. B. bei Arbeitsverhältnissen mit einem Bundesland) einen Diskriminierungsschutz bieten.

