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Aktuelle Seite: Start / News / Ablehnung einer Bewerbung wegen Kopftuch: 4.500,- Euro

Ablehnung einer Bewerbung wegen Kopftuch: 4.500,- Euro

26. Februar 2009 von Klagsverband

Eine burgenländische Muslima bewarb sich als Ärztin. Der Job wurde ihr in Aussicht gestellt – wenn sie das Kopftuch ablege. Um eine Verurteilung zu vermeiden, zahlte das beklagte Kurbad 4.500,- Entschädigung.

klagsverbandIm Frühling 2008 bewarb sich Frau Dr.in Z. für eine Stelle als Kurärztin. Einzige Voraussetzung: Sie sollte ihr Kopftuch während der Arbeit ablegen. Das wollte die Ärztin nicht tun. Der Vorstandsdirektor des Kurbads konnte trotz mehrerer Gespräche – in die sogar die Gleichbehandlungsanwaltschaft eingeschaltet war – nicht überzeugt werden, dass es sich bei seinem Verhalten um eine Einstellungsdiskriminierung aufgrund der Religion handelt.

Schließlich brachte Fr. Dr.in Z. – vertreten vom Klagsverband – eine Klage auf Entschädigung in der Höhe von 4.500,- Euro ein. Vor der ersten Verhandlung überwies das Kurbad den halben Betrag. Weiterhin versuchte das Kurbad die Klägerin zuerst mit einer geringen weiteren Zahlung zur Zurückziehung der Klage zu bewegen und bestritt die Angemessenheit der Summe. Schließlich überwies das Kurbad die restliche Summe zur Gänze und vermied somit eine blamable gerichtliche Feststellung der Diskriminierung.

Bewertung des Ergebnisses

Der Ausgang des Verfahrens ist erfreulich, da die Ärztin die volle eingeklagte Summe erhielt. Leider gibt es kein Urteil, dass die Diskriminierung ausdrücklich feststellt – doch die Zahlung der gesamten Summe lässt sich nur als Anerkenntnis werten.

Doch wie schätzt die Klägerin das Verfahren ein?

„Ich muss ehrlich sagen, dass ich sehr enttäuscht bin. Die Kurbad AG hat mir einen Job, für den ich bestens qualifiziert bin, einfach deshalb verweigert, weil ich eine Muslima bin! Obwohl es eindeutig ist, dass die Kurbad AG mich wegen meines Glaubens diskriminiert hat.

Ich hoffe dennoch sehr, dass andere Arbeitgeber auf ähnliche Diskriminierungen verzichten, weil sie zu fatalen gesellschaftlichen Folgen führen.

Ich habe mich als gläubige Muslima in freiem Willen dazu entschieden, ein Kopftuch zu tragen. Kein Arbeitgeber der Welt hat das Recht, mich deshalb zu diskriminieren.

Im Gegenteil: aufgrund solcher leider noch alltäglichen Diskriminierungen ziehen sich viele muslimische Frauen in das Privatleben zurück – was sowohl für sie wie auch für die Gesellschaft nicht ohne Folgen ist.

Es ist wichtig für die Integration der Musliminnen in Österreich, dass sie Zugang zum Arbeitsmarkt und damit zum öffentlichen Leben in Österreich haben. Vor allem am Arbeitsplatz hat man die Chance, Kontakte und Freundschaften mit Menschen unterschiedlicher Religion und Kultur zu knüpfen, die man auf andere Art und Weise wohl nie kennen gelernt hätte.

Es gibt viele muslimische Frauen, die diskriminiert werden und sich nicht zur Wehr setzen. Ihnen möchte ich sagen, es zahlt sich nicht nur aus, für seine Rechte zu kämpfen, sondern es ist notwendig, um zukünftige Diskriminierungen zu verhindern und zu einem gerechteren Leben in diesem unseren Land beizutragen.

Meine Vision: In Zukunft kann es sich kein Arbeitgeber mehr leisten zu diskriminieren, da ihm sonst eine Ächtung nicht nur durch das Gericht, sondern vor allem durch die breite Öffentlichkeit droht.“

Presseartikel zu diesem Fall:

  • Wienweb
  • Standard
  • BIZEPS
  • ORF
  • Presse
  • Kurier
  • Oberösterreichische Nachrichten
  • Tiroler Tageszeitung
  • Wiener Zeitung
  • Österreich
  • Burgenländische Volkszeitung
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BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
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