Schlichtungen
Das Behindertengleichstellungsgesetz sieht vor, dass bei Diskriminierungsfällen aufgrund einer Behinderung zuerst eine Schlichtung beim Bundessozialamt durchzuführen ist. Erst wenn diese Schlichtung innerhalb von drei Monaten nicht gelingt, ist eine gerichtliche Klage möglich.
Schlichtungen mit Beteiligung des Klagsverbandes
Ausschluss eines Gehörlosen von der Kommunikation – Schlichtung
Bus lässt Rollstuhlfahrer an Haltestelle zurück – Schlichtung und Urteil
Diskriminierende Tarifbestimmungen – Schlichtung
Reiseversicherung weigert sich Rollstuhlfahrer zu versichern – Schlichtung und Urteil
Teureres Ticket wegen nicht barrierefreiem Zug – Schlichtung
Für Rollstuhlfahrer kein Zugang zur Bezirksvertretung! – Schlichtung
Beendigung des Dienstverhältnisses einer Diabetikerin in der Probezeit – Schlichtung und Urteil
Nichtzulassung eines Blinden zum persönlichen Bewerbungsgespräch – Schlichtung und Vergleich
BIZEPS dokumentiert solche Schlichtungen auf seiner Website.

