Das Antidiskriminierungsrecht schützt vor Diskriminierung aufgrund folgender Merkmale:
- Geschlecht
- Ethnische Zugehörigkeit
- Behinderung
- Religion und Weltanschauung
- Sexuelle Orientierung
- Alter
- Familienbezogene Gründe (z. B. Elternkarenz)
Diese Merkmale sind rechtlich anerkannt und bilden die Basis für den Diskriminierungsschutz in Österreich. Es besteht jedoch nicht für alle Merkmale ein einheitliches Schutzniveau, da es Unterschiede bei den geschützten Lebensbereichen gibt.
In einigen Bundesländern Österreichs ist auch die Geschlechtsidentität als eigenes Diskriminierungsmerkmal in den jeweiligen Landes-Gleichbehandlungsgesetzen bzw. Landes-Antidiskriminierungsgesetzen geschützt.
Diskriminierungen können auch auf mehreren Merkmalen basieren, die gleichzeitig zusammenwirken – zum Beispiel Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit oder Behinderung. In solchen Fällen spricht man von Mehrfach- oder intersektionaler Diskriminierung.
Mehrfachdiskriminierung
Von Mehrfachdiskriminierung spricht man, wenn Benachteiligungen einer Person aufgrund mehrerer Merkmale erfolgen – zum Beispiel wegen ihres Geschlechts und ihrer ethnischen Zugehörigkeit.
Die Diskriminierungen können nebeneinander auftreten, aber müssen nicht miteinander verbunden sein.
Beispiel:
- Eine Schwarze Frau erlebt rassistische Diskriminierung und zusätzlich sexistische Bemerkungen am Arbeitsplatz.
Intersektionale Diskriminierung
Intersektionale Diskriminierung liegt vor, wenn mehrere Diskriminierungsmerkmale gleichzeitig wirksam sind und eine eigenständige Form der Benachteiligung erzeugen.
Dabei geht es nicht um die bloße Addition einzelner Diskriminierungen, sondern um ihr untrennbares Zusammenwirken innerhalb gesellschaftlicher Machtverhältnisse.
Beispiel:
- Eine Verkäuferin bedient eine muslimische Frau mit Kopftuch in einem Bekleidungsgeschäft nicht. Diese Diskriminierung betrifft nicht alle Frauen und nicht alle muslimischen Personen gleichermaßen. Sie entsteht genau dort, wo sich die beiden Merkmale überschneiden.

