Die gesetzlichen Grundlagen für den Klagsverband sind unter anderem das österreichische Gleichbehandlungsgesetz (GlBG), die Antidiskriminierungsgesetze der Länder sowie das Behindertengleichstellungsrecht. Dazu gehören das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinStG). Das Diskriminierungs-Verbot ist in Österreich in Bundes- und Landesgesetzen geregelt. Eine Übersicht über diese Gesetze finden Sie auf dieser Seite.
Gemäß § 13 des Bundes-Behindertengleichstellungsgsetzes kann der Klagsverband Verbandsklagen führen.
- Bitte beachten Sie: Der Klagsverband ist KEINE Erstberatungsstelle. Wenn Sie diskriminiert oder benachteiligt wurden, wenden Sie sich bitte an eine unserer Mitgliedsorganisationen. Sie beraten Personen, die sich diskriminiert fühlen und geben geeignete Fälle – falls erwünscht – an den Klagsverband weiter.
Der Klagsverband ist Mitglied der Fundamental Rights Platform der Europäischen Grundrechteagentur FRA.

