Der gesetzliche Schutz vor Diskriminierung basiert auf einer Vielzahl von Gesetzen auf Bundes- und Landesebene. Zu den wichtigsten zählen:
- Gleichbehandlungsgesetz (GlBG): regelt den Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt sowie außerhalb der Arbeitswelt für alle Diskriminierungsmerkmale mit Ausnahme der Behinderung.
- Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG): schützt Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung außerhalb der Arbeitswelt.
- Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG): schützt Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung in der Arbeitswelt.
- Landes-Gleichbehandlungs- und Landes-Antidiskriminierungsgesetze (ADG): bieten spezifischen Schutz vor Diskriminierung auf Landesebene. Diese Gesetze variieren je nach Bundesland und regeln insbesondere den Schutz vor Diskriminierung in Bereichen, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, wie etwa Bildung, Wohnraum oder öffentliche Dienstleistungen.
Zusätzlich gibt es europäische Antidiskriminierungsrichtlinien, die in nationales Recht umgesetzt wurden, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.

