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Aktuelle Seite: Start / News / Petri Heil für Menschen mit und ohne Behinderung

Petri Heil für Menschen mit und ohne Behinderung

13. Juli 2016 von Klagsverband

Bei der Novelle des Wiener Fischereigesetzes sollte der barrierefreie Zugang zur Fischerei im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigt werden.

Ein Jugendlicher, der leidenschaftlich gerne angelt, und die Fischereiprüfung ablegen möchte, scheitert nicht am Inhalt der Fragen, sondern daran, dass er aufgrund einer motorischen Behinderung den schriftlichen Multiple-Choice-Test nicht beantworten kann. Solche und ähnliche Fälle könnten dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen Angeln als Hobby nicht ausüben können.

Inklusiver Zugang zur Fischerei

Der Klagsverband fordert nun in einer aktuellen Stellungnahme zur Novelle des Wiener Fischereigesetzes umfassende Barrierefreiheit für Gewässer und Örtlichkeiten, an denen gefischt werden kann, aber auch für die Fischereiprüfung. Diese müssen alle Personen ablegen, die in Wien fischen wollen. Dementsprechend müsse die Prüfung ebenfalls barrierefrei sein, fordert Volker Frey vom Klagsverband.

Barrierefreiheit entsprechend UN-Behindertenrechtskonvention

Der Zugang zur Fischerei sei als Dienstleistung zu betrachten, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehe, und müsse deshalb den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen, führt Frey aus. Bei der Fischereiprüfung sollten deshalb die Räumlichkeiten und Prüfungsunterlagen barrierefrei sein. Weiters müsste laut Frey darauf geachtet werden, dass eine abweichende Prüfungsmethode verwendet wird, falls die Form der Behinderung die herkömmliche Methode nicht zulässt. (da)

Folgen Sie diesem Link, um die Stellungnahme des Klagsverbands zum Wiener Fischereigesetz zu lesen.

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