Sehr geehrte Frau Ministerin,
im Ö1 Mittagsjournal vom vergangen Samstag, 28. Juli, haben Sie in einem Interview den Anschein erweckt, die Leistung des Klagsverbands würde nur in drei Verfahren pro Jahr bestehen. Diese Aussage ist für uns absolut unverständlich.
Wir haben Sie bereits in einem persönlichen Gespräch im März dieses Jahres über unser umfangreiches Arbeitsgebiet informiert, Sie kennen unseren Jahresbericht, der auch jederzeit online abrufbar ist und wir informieren im Rahmen unserer Spendenkampagne in den Sozialen Medien in den vergangenen Wochen regelmäßig über unsere Arbeit.
Die verkürzte und unzureichende Darstellung unserer Arbeit erzeugt ein völlig unvollständiges und missverständliches Bild. Wir fordern Sie deshalb auf, zu einer sachlichen Diskussion zu finden, damit wir gemeinsam an einer erfolgreichen Gleichstellungspolitik weiterarbeiten können.
Der Klagsverband macht als einzige Organisation strategische Klagsführung nach allen Bundes- und Landesgesetzen. Weiters bieten wir Rechtsberatung für unsere 50 Mitgliedsvereine, machen österreichweit Rechtsschulungen, beteiligen uns mit Stellungnahmen und Schattenberichten an rechtspolitischen Entwicklungen, dokumentieren das Antidiskriminierungsrecht und die Judikatur, arbeiten in drei Monitoringausschüssen zur Überwachung der UN-Behindertenrechtskonvention mit und beteiligen uns weiters an der Evaluierung das Antidiskriminierungsrechts und am NGO-Dialog im Frauenministerium.
Das alles wird von drei Mitarbeiter_innen in Teilzeit geleistet, die noch dazu mit umfassender Öffentlichkeitsarbeit über das Antidiskriminierungsrecht und die Musterverfahren informieren.
Gerichtsverfahren können sich manchmal über Jahre ziehen. Auch das erste Individualbeschwerdefahren aus Österreich zur UN-Behindertenrechtskonvention war ein mehrjähriger Prozess, den wir erfolgreich abschließen konnten.
Derzeit engagieren wir uns noch mehr als sonst für Frauenrechte: Wir haben den NGO-Schattenbericht zur UN-Frauenrechtskonvention koordiniert und eine begleitende Kampagne ins Leben gerufen um über die Konvention zu informieren.
Bislang konnten wir darauf zählen, dass Antidiskriminierung und Gleichstellung von Bund, Ländern, Gemeinden, den Sozialpartner_innen und der Zivilgesellschaft als Querschnittsthema gesehen wird. Es bedarf der Anstrengung aller Partner_innen, damit das Gleichstellungsrecht mit Leben erfüllt wird.
Der Klagsverband ist die einzige Organisation, die das gesamte Rechtsgebiet abdecken kann und seit 2018 können wir erstmals Verbandsklagen führen, was unsere Arbeit noch effizienter machen wird.
Wie bisher, stehen wir auch in Zukunft für inhaltliche Diskussionen und eine gemeinsame Arbeit für Gleichstellung und gegen Diskriminierung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
MMag. Volker Frey
Generalsekretär