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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Fristverlängerung und Personen aller Geschlechter ansprechen

Fristverlängerung und Personen aller Geschlechter ansprechen

15. September 2022 // von da

Klagsverband nimmt Stellung zum Entwurf des NÖ Gleichbehandlungsgesetzes.

Sechs Monate Zeit für Landes- oder Gemeindebedienstete, um sich gegen eine Entgeltdiskriminierung in Niederösterreich zu wehren? Das ist zu kurz, findet der Klagsverband und empfiehlt daher in seiner aktuellen Stellungnahme zum niederösterreichischen Gleichbehandlungsgesetz (NÖ GBG), diese Frist auf drei Jahre auszudehnen. Neben der Diskriminierung beim Entgelt sollte die verlängerte Verjährungsfrist auch für Gleichbehandlungsansprüche gelten, die Sozialleistungen, die Aus- und Weiterbildung oder die sonstigen Arbeitsbedingungen betreffen.

Neben dieser Empfehlung regt der Klagsverband noch an, den Begriff der „sonstigen Arbeitsbedingungen“ in den § 3 Abs 1 NÖ GBG aufzunehmen, um den EU-Gleichbehandlungsrichtlinien (2006/54/EG, 2000/78/EG und 2000/43/EG zu entsprechen, sowie in sämtlichen Formulierungen Personen aller Geschlechter anzusprechen.

Die Stellungnahme zum niederösterreichischen Gleichbehandlungsgesetz (NÖ GBG) kann hier heruntergeladen werden.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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