Klagsverband nimmt Stellung zum Entwurf des NÖ Gleichbehandlungsgesetzes.
Sechs Monate Zeit für Landes- oder Gemeindebedienstete, um sich gegen eine Entgeltdiskriminierung in Niederösterreich zu wehren? Das ist zu kurz, findet der Klagsverband und empfiehlt daher in seiner aktuellen Stellungnahme zum niederösterreichischen Gleichbehandlungsgesetz (NÖ GBG), diese Frist auf drei Jahre auszudehnen. Neben der Diskriminierung beim Entgelt sollte die verlängerte Verjährungsfrist auch für Gleichbehandlungsansprüche gelten, die Sozialleistungen, die Aus- und Weiterbildung oder die sonstigen Arbeitsbedingungen betreffen.
Neben dieser Empfehlung regt der Klagsverband noch an, den Begriff der „sonstigen Arbeitsbedingungen“ in den § 3 Abs 1 NÖ GBG aufzunehmen, um den EU-Gleichbehandlungsrichtlinien (2006/54/EG, 2000/78/EG und 2000/43/EG zu entsprechen, sowie in sämtlichen Formulierungen Personen aller Geschlechter anzusprechen.