• Zum Inhalt springen
  • Zum Hauptmenü springen
  • Skip to site footer
  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv
  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Klagsverband - zur Startseite

Klagsverband

zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte


  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Aktuelle Seite: Start / News / Wirksamer Schutz vor Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz – Österreich ratifiziert internationales ILO-Übereinkommen

Wirksamer Schutz vor Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz – Österreich ratifiziert internationales ILO-Übereinkommen

7. November 2024 von Theresa Hammer

Österreich hat Mitte September nun endlich das bereits 2019 von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beschlossene Internationale Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt ratifiziert.

Fahnen der Internationalen Arbeitsorganisation
Lizenz: CC-BY-SA 2.0, Foto: Creative Commons, Lizenz: CC-BY-SA 2.0

Dieses Übereinkommen verlangt von den Vertragsstaaten – neben einem gesetzlichen Verbot von Gewalt und Belästigung – unter anderem eine umfassende Strategie zur Verhinderung dieser Gewaltformen. Außerdem müssen Opfer Zugang zu Abhilfe und Unterstützung haben, inklusive wirksamer Sanktionen, und es müssen Vorkehrungen für Untersuchungen in Fällen von Gewalt und Belästigung getroffen sein. Erstmals wird in einem internationalen Arbeitsübereinkommen anerkannt, dass auch Häusliche Gewalt Auswirkungen auf die Arbeitswelt hat und damit auch in dieser Hinsicht keinesfalls Privatsache ist.

In den parlamentarischen Debatten wurde festgehalten, dass Österreich die Vorgaben aus dem Übereinkommen bereits alle erfülle. Das ist allerdings sehr fraglich. Aus Sicht des Klagsverbands wird es insbesondere noch konkrete Umsetzungsschritte brauchen, um Arbeitgeber*innen zu tatsächlich wirksamen Präventionsmaßnahmen zu verpflichten. Auch unsere Forderung nach einem adäquaten gesetzlichen Mindestschadenersatzes bei (sexueller) Belästigung in der Arbeitswelt wird durch dieses Abkommen einmal mehr unterstrichen – es braucht wirksame, abschreckende Sanktionen bei Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz.

Link zu Website-Artikel von 2020: ILO-Konvention für eine gewaltfreie Arbeitswelt – Klagsverband

Diesen Beitrag teilen:
zum Seitenanfang

Sidebar

News-Archiv

  • 2024
  • 2023
  • 2022
  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • Frühere Jahre

Newsletter

Bleiben Sie mit unserem Klagsverband-
Newsletter immer up-to-date!

Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung und nehme zur Kenntnis, dass der Newsletterdienst Mailchimp zum Versand verwendet wird.

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz und des Landes Salzburg gefördert.

Buneskanzleramt
Bundesministerium für Justiz
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn
  • YouTube

Klagsverband zur Durch­­setzung der Rechte von Diskriminierungs­opfern

Ziegelofengasse 33/2
1050 Wien

+43 1 961 05 85-13
info@klagsverband.at
klagsverband.at

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz