Österreich hat Mitte September nun endlich das bereits 2019 von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beschlossene Internationale Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt ratifiziert.

Dieses Übereinkommen verlangt von den Vertragsstaaten – neben einem gesetzlichen Verbot von Gewalt und Belästigung – unter anderem eine umfassende Strategie zur Verhinderung dieser Gewaltformen. Außerdem müssen Opfer Zugang zu Abhilfe und Unterstützung haben, inklusive wirksamer Sanktionen, und es müssen Vorkehrungen für Untersuchungen in Fällen von Gewalt und Belästigung getroffen sein. Erstmals wird in einem internationalen Arbeitsübereinkommen anerkannt, dass auch Häusliche Gewalt Auswirkungen auf die Arbeitswelt hat und damit auch in dieser Hinsicht keinesfalls Privatsache ist.
In den parlamentarischen Debatten wurde festgehalten, dass Österreich die Vorgaben aus dem Übereinkommen bereits alle erfülle. Das ist allerdings sehr fraglich. Aus Sicht des Klagsverbands wird es insbesondere noch konkrete Umsetzungsschritte brauchen, um Arbeitgeber*innen zu tatsächlich wirksamen Präventionsmaßnahmen zu verpflichten. Auch unsere Forderung nach einem adäquaten gesetzlichen Mindestschadenersatzes bei (sexueller) Belästigung in der Arbeitswelt wird durch dieses Abkommen einmal mehr unterstrichen – es braucht wirksame, abschreckende Sanktionen bei Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz.
Link zu Website-Artikel von 2020: ILO-Konvention für eine gewaltfreie Arbeitswelt – Klagsverband