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Aktuelle Seite: Start / News / Salzburger Wohnbauförderung: Diskriminierung von Drittstaatsangehörigen korrigiert

Salzburger Wohnbauförderung: Diskriminierung von Drittstaatsangehörigen korrigiert

13. Januar 2025 von Lisa Schrammel

Salzburg hat eine neue Wohnbauförderung. Die zuvor veröffentlichten Entwürfe verstießen nach Einschätzung des Klagsverbands gegen EU-rechtliche Gleichbehandlungspflichten. Der Klagsverband berichtete. Eine diskriminierende Bestimmung wurde in der Begutachtungsphase korrigiert. Der Klagsverband begrüßt dies und fordert weiterhin einen diskriminierungsfreien Zugang zum Wohnen.

Forderung in Stellungnahme des Klagsverbands: Diskriminierende Bestimmungen beseitigt

Die Gesetzesentwürfe sahen für Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft beim Zugang zu geförderten Mietwohnungen neue Hürden vor: Neben einem mehrjährigen rechtmäßigen Aufenthalt und Einkommensnachweisen mussten demnach auch Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Das verstieß insbesondere in Bezug auf in Österreich daueraufenthaltsberechtigte Personen gegen EU-Recht und war diskriminierend. Dies hat der Klagsverband in seiner Stellungnahme zum Gesetzes- bzw. Verordnungsentwurf umfassend dargelegt – und war damit erfolgreich.

Das Land Salzburg lenkte ein und strich die Pflicht eines Deutschnachweises für Personen, die seit 2006 in Österreich daueraufenthaltsberechtigt sind. Die klar rechtswidrige Bestimmung im Entwurf wurde dadurch korrigiert. Menschen, die bereits lange rechtmäßig in Österreich leben, aber keinen formellen Deutschnachweis haben, haben nun Zugang zu geförderten Mietwohnungen, sofern sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen.

Asylberechtigte Personen, die ebenfalls ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, müssen dennoch auch nach den aktuellen Bestimmungen Deutschnachweise vorlegen. Aus Sicht des Klagsverbands sollte der Zugang zu gefördertem Wohnraum grundsätzlich nicht von „Integrationserfolgen“ abhängig gemacht werden, da angemessener und leistbarer Wohnraum eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration in Österreich ist.

Bestimmungen weiterhin äußerst komplex und nicht transparent

Der Klagsverband fordert weiterhin transparentere gesetzliche Bestimmungen in der Wohnbauförderung, die der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen!

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BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
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