Aktuell arbeitet das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz an einer Novelle der Bäderhygiene-Verordnung. Bereits im Februar brachte der Klagsverband dazu eine Stellungnahme im Rahmen des Begutachtungsverfahrens ein. Wir regten an, eine ausdrückliche Ausnahme für Assistenzhunde gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz (das sind Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde) vom in der Novelle vorgesehenen Haustierverbot in Badeanlagen hinzuzufügen.

Assistenzhunde sind individuell ausgebildete und staatlich geprüfte Hilfsmittel, die Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen unterstützen und nicht mit Haustieren gleichzusetzen sind. Daher benötigen Assistenzhunde-Halter*innen freien Zugang mit ihren Hunden zu Dienstleistungen. Das hat heuer auch ein Bezirksgericht im Rahmen eines vom Klagsverband geführten Verfahrens rechtskräftig festgestellt.
Das Ministerium hat die Anregungen des Klagsverbands aufgenommen. Assistenzhunde dürfen in einem überarbeiteten Entwurf nun ausdrücklich ihre Halter*innen in Badeanlagen – mit Ausnahme des Inneren von Wasserbecken sowie von Sauna- und Dampfbädern – begleiten.
Der aktualisierte Entwurf der Bäderhygiene-Verordnung ist erneut in Begutachtung, bis 19. Dezember können noch einmal Stellungnahmen abgegeben werden. Sollte die Ausnahme für Assistenzhunde bestehen bleiben, schafft die neue Regelung Rechtssicherheit und Klarheit für die selbstbestimmte Teilhabe von Assistenzhunde-Halter*innen. Wir werden über den Fortgang weiter berichten.

