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Aktuelle Seite: Start / News / Nach Klagsverband-Intervention: Ausnahme für Assistenzhunde von Haustierverbot in öffentlichen Bädern geplant

Nach Klagsverband-Intervention: Ausnahme für Assistenzhunde von Haustierverbot in öffentlichen Bädern geplant

3. Dezember 2025 von Lisa Schrammel

Aktuell arbeitet das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz an einer Novelle der Bäderhygiene-Verordnung. Bereits im Februar brachte der Klagsverband dazu eine Stellungnahme im Rahmen des Begutachtungsverfahrens ein. Wir regten an, eine ausdrückliche Ausnahme für Assistenzhunde gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz (das sind Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde) vom in der Novelle vorgesehenen Haustierverbot in Badeanlagen hinzuzufügen.

Assistenzhund öffnet Tür
Assistenzhund öffnet Tür, Foto: Freunde der Assistenzhunde Europas

Assistenzhunde sind individuell ausgebildete und staatlich geprüfte Hilfsmittel, die Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen unterstützen und nicht mit Haustieren gleichzusetzen sind. Daher benötigen Assistenzhunde-Halter*innen freien Zugang mit ihren Hunden zu Dienstleistungen. Das hat heuer auch ein Bezirksgericht im Rahmen eines vom Klagsverband geführten Verfahrens rechtskräftig festgestellt.

Das Ministerium hat die Anregungen des Klagsverbands aufgenommen. Assistenzhunde dürfen in einem überarbeiteten Entwurf nun ausdrücklich ihre Halter*innen in Badeanlagen – mit Ausnahme des Inneren von Wasserbecken sowie von Sauna- und Dampfbädern – begleiten.

Der aktualisierte Entwurf der Bäderhygiene-Verordnung ist erneut in Begutachtung, bis 19. Dezember können noch einmal Stellungnahmen abgegeben werden. Sollte die Ausnahme für Assistenzhunde bestehen bleiben, schafft die neue Regelung Rechtssicherheit und Klarheit für die selbstbestimmte Teilhabe von Assistenzhunde-Halter*innen. Wir werden über den Fortgang weiter berichten.

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Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

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Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

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