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Aktuelle Seite: Start / News / Kein Taxi für Assistenzhund – Klagsverband erwirkt Premierenurteil und Entschädigung

Kein Taxi für Assistenzhund – Klagsverband erwirkt Premierenurteil und Entschädigung

5. Oktober 2026 von Thomas Mördinger

Gericht: Verweigerung der Beförderung war diskriminierend. Zwei Betroffene erhalten rechtskräftig jeweils 1.000 Euro Schadenersatz. Erstmals Urteil zur Beförderungspflicht von Taxis in Österreich.

Assistenzhund Kuma vor dem Taxi, das ihn nicht mitnehmen wollte

Taxis sind dazu verpflichtet Assistenzhunde von Menschen mit Behinderungen zu transportieren. Dass Taxilenker diese Verpflichtung in der Praxis oft ignorieren, mussten im Sommer 2025 Anna Mair und ihre Tochter Alice erfahren (Namen geändert). Bei einem Wiener Taxistand verweigerte ein Lenker die Mitnahme von Assistenzhund Kuma.

Alice Mair ist Epileptikerin, ihr Assistenzhund Kuma warnt sie vor bevorstehenden Anfällen. Alices Epilepsie betrifft das limbische System im Gehirn und sie kann daher äußere Einflüsse nur schlecht filtern. Laute Geräusche oder emotionale Gespräche belasten sie sehr und können epileptische Anfälle auslösen. Auch in diesen Situationen wirkt der Assistenzhund beruhigend und gibt der jungen Frau Sicherheit.

„Meine Tochter war nach einem Termin erschöpft und wir wollten so schnell wie möglich nach Hause, damit sie emotional in Balance bleibt“, berichtet Anna Mair, „aber durch die Weigerung des Fahrers eskalierte die Situation und verängstigte Alice. Die ganze Aufregung führte wenige Stunden später auch zu einem epileptischen Anfall.“

Urteil mit Vorbildwirkung

Der Klagsverband klagte das Taxiunternehmen wegen Diskriminierung auf Schadenersatz, da dieses für das Verhalten seines Fahrers haftet. „Die Weigerung, den Assistenzhund mitzunehmen, stellt eine unmittelbare Diskriminierung von Alice Mair aufgrund ihrer Behinderung dar, die Kuma für ihre selbstbestimmte Mobilität benötigt“, führt Klagsverband-Juristin Lisa Schrammel aus. „Ihre Mutter wurde aufgrund des Naheverhältnisses zu ihrer Tochter diskriminiert, weil sie nicht gemeinsam mit dieser und dem Assistenzhund ein Taxi nehmen konnte. Außerdem belastete sie auch die psychisch schwierige Situation für ihre Tochter.“ Das Gericht sah das genauso und verpflichtete das Taxiunternehmen aufgrund der verweigerten Mitnahme des Assistenzhundes erstmals in Österreich zur Zahlung von jeweils 1.000 Euro an Mutter und Tochter. Das Gericht stellte damit auch erstmals klar, dass Taxiunternehmen neben Verwaltungsstrafen auch Schadenersatz an Betroffene droht, wenn sie Assistenzhunde nicht transportieren.

Christine Utrata ist Vorsitzende des Assistenzhunde-Vereins „Be Different Dog‘s“. Als solche kennt sie viele andere Betroffene, die schon ähnliche Erfahrungen machen mussten. Deshalb bat sie den Klagsverband darum, diesen Fall vor Gericht zu bringen. „Für uns ist das ein ganz wichtiges Urteil. Assistenzhunde sind für viele Menschen mit oft auch auf den ersten Blick unsichtbaren Behinderungen wichtige Hilfsmittel für ihre Mobilität, so wie Rollstühle oder Blindenstöcke. Und es zeigt, dass man sich erfolgreich dagegen wehren kann, wenn ein Taxi wieder einmal wegen des Assistenzhundes die Fahrt verweigert.“

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) deckte für Familie Mair einen Großteil des Kostenrisikos des Verfahrens, da auch Blindenführhunde zu den Assistenzhunden gehören. Das Urteil ist daher auch auf sie übertragbar. Dazu BSVÖ-Präsident Markus Wolf: „Es freut mich sehr, dass hier jetzt mehr Rechtssicherheit in dieser so wichtigen Frage der Mitnahme von Assistenzhunden geschaffen wurde. Menschen mit Assistenzhunden sollen nicht auf der Straße stehen gelassen werden, sondern haben ebenso das Recht auf sichere und niederschwellige Mobilität.“

Über den Klagsverband, Assistenzhunde und die Beförderungspflicht von Taxis

Der Klagsverband ist ein Dachverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern. Unter seinen mehr als 70 Mitgliedsorganisationen befinden sich auch „Be Different Dog‘s“ und der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ). Ziel des Klagsverbands ist die Weiterentwicklung des Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsrecht durch Gerichtsurteile in strategischen Verfahren, die über den Einzelfall hinaus bedeutend sind.

Assistenzhunde sind individuell ausgebildete, staatlich geprüfte und zertifizierte Hunde, die im Behindertenpass ihrer Halter*innen eingetragen sind. Sie sind keine gewöhnlichen Haustiere, sondern Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen wie Blindenstöcke oder Rollstühle. Zu den Assistenzhunden zählen laut § 39a Bundesbehindertengesetz Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde. Servicehunde unterstützen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Etwa indem sie Türen öffnen oder hinuntergefallene Gegenstände aufheben. Signalhunde unterstützen entweder gehörlose Menschen, indem sie auf Geräusche aufmerksam machen, oder Menschen mit chronischen Erkrankungen wie etwa Epilepsie oder Diabetes. Bei Epilepsie können sie vor einem drohenden Krampfanfall warnen, bei Diabetes vor einer drohenden Über- oder Unterzuckerung.

Taxiunternehmen sind laut § 13 Abs. 3a des Gelegenheitsverkehrsgesetz des Bundes zur Beförderung von Assistenzhunden verpflichtet. Diese Verpflichtung ist ebenso in § 12 Abs. 3 der Wiener Landesbetriebsordnung für das Personenbeförderungsgewerbe verankert. Bei Verstößen dagegen drohen Verwaltungsstrafen. Diskriminierungsbetroffene können auf Basis des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz Schadenersatz vor Gericht einklagen.

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Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
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Fonds Soziales Wien
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