Gesetzesänderungen trotz Bedenken des Klagsverbands von Nationalrat beschlossen.

Der Nationalrat beschloss am 23. September 2026 die Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz und des Verwaltungsstrafgesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren. Die Bedenken aus der Stellungnahme des Klagsverband blieben dabei unberücksichtigt.
KI-Einsatz verstärkt das Risiko struktureller Diskriminierungen
Behörden können künftig in standardisierten Fällen vollautomatisierte Bescheide erlassen – und zwar ohne menschliche Einzelfallprüfung. Zusätzlich dürfen Chatbots künftig Fragen beantworten und Anliegen entgegennehmen.
Der Klagsverband hatte in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf darauf hingewiesen, dass automatisierte Dialog- und Entscheidungssysteme mittels Künstlicher Intelligenz (KI) strukturelle Diskriminierungen verstärken können. Es waren zwar technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Diskriminierung vorgesehen, aber nicht alle im Rahmen des Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsrecht geschützten Merkmale berücksichtigt. Zudem forderten wir bei der Auswahl der Trainingsdaten stereotype Muster zu vermeiden sowie Entscheidungssysteme regelmäßig verpflichtend auf Diskriminierungsfreiheit zu prüfen. Aus Sicht des Datenschutzes halten wir es für unerlässlich, dass Behörden bei vollständig automatisiert erstellten Bescheiden über die Rechte der Betroffenen nach der DSGVO informieren.
Mehr Barrierefreiheit bei Austausch mit Behörden?
Positiv werten wir, dass der Einsatz von Chatbots Barrieren in Verwaltungsverfahren abbauen soll. In den Erläuterungen zur Gesetzesnovelle findet sich zudem eine Aufwertung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS). Behörden sollen künftig darüber entscheiden können, ob sie Anliegen auch in ÖGS akzeptieren. Vielleicht sind zukünftig Chatbots zu erwarten, die ÖGS verstehen oder auch KI-Systeme, die ÖGS in Echtzeit dolmetschen. Ob Behörden diese Möglichkeit zu mehr Barrierefreiheit in Verwaltungsverfahren tatsächlich nutzen werden, bleibt abzuwarten.

