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Aktuelle Seite: Start / News / Ein Viertel mehr Fälle bei Behindertenanwaltschaft

Ein Viertel mehr Fälle bei Behindertenanwaltschaft

12. Oktober 2026 von Lioba Kasper

Der Tätigkeitsbericht 2025 der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen zeigt ein Jahr der Umstrukturierungen und einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen.

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung. Tätigkeitsbericht 2025

Im Jahr 2025 mündeten 1.201 von 1.946 Anfragen an die Behindertenanwaltschaft (BAW) in dokumentierte Fälle, ein Plus von 24,5 Prozent. Die größte Steigerung gab es bei den Schlichtungen. Die BAW begleitete 119 Schlichtungen, gegenüber nur 54 im Jahr 2024 stellt das ein Anwachsen um 120 Prozent dar. 41 Prozent endeten mit einer Einigung. Hinzu kamen neun eingebrachte Verbandsschlichtungen, von denen eine ebenfalls bereits mit einer Einigung erzielte. Im zweiten Halbjahr rückte

mit 49 Interventionsschreiben ein besonders niederschwelliges Instrument in den Vordergrund, bei dem die betroffene Person selbst nicht in Kontakt mit der Gegenseite treten muss. Zusätzlich prüfte die BAW 80 Gesetzesentwürfe von Bund und Ländern auf mögliche Diskriminierungen und gab dazu 29 Stellungnahmen ab.

Näher bei den Menschen und Digitalisierung

Die Zuwächse erfolgten auch dank struktureller Verbesserungen. Die Hotline – jetzt technisch auch im Homeoffice möglich – blieb zwar mit 745 telefonischen Beratungen von großer Bedeutung blieb, kam die BAW mit den Regionalbüros Ost (Wien), Süd (Graz) und West (Salzburg) auch räumlich näher zu den Menschen. Dazu gab es halbjährliche Vernetzungstreffen in jedem Bundesland und die Umstellung auf den elektronischen Akt (ELAK) steigerte die Effizienz und brachte mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft abgestimmte gemeinsame Datenkategorien.

Vier inhaltliche Schwerpunkte

  1. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen waren Thema der zweiten Vernetzungsrunde und mündeten in ein Policy Briefing. Der Befund ist bundesländerübergreifend ähnlich: Exklusion beginnt in der Elementarpädagogik, Schulassistenz und angemessene Vorkehrungen sind uneinheitlich geregelt, aus mehreren Bundesländern wurde von Suspendierungen und faktischer Nicht-Beschulung berichtet. Kinder mit chronischen Erkrankungen – etwa ME/CFS – passen in kein sonderpädagogisches Raster und werden systematisch aus dem Bildungssystem gedrängt. Ferien- und Nachmittagsbetreuung gelten als freiwillige Zusatzleistung, mit erheblichen Auswirkungen auf Familien und mit Folgen für die Erwerbstätigkeit von Müttern.
  2. Zugang zum Recht für Menschen mit Lernschwierigkeiten bildete einen weiteren inhaltlichen Schwerpunkt. Diese Gruppe ist bei Wohnen, Bildung und beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen häufig von Diskriminierung betroffen, nutzt aber kaum Schlichtungen. Der Bericht führt das auf strukturelle Hürden im Vorfeld zurück: komplexe Regelungen, schwer verständliche Sprache, stark formalisierte Verfahren und fehlende barrierefreie Information, auch innerhalb der zuständigen Stellen. Diskriminierung wird dadurch oft nicht erkannt, nicht benannt und nicht verfolgt; der Anspruch auf Gleichbehandlung bleibt abstrakt. Zugang zum Recht sei deshalb nicht nur eine juristische Frage, sondern eine gleichstellungspolitische Querschnittsmaterie. Als Antwort setzt die BAW auf Wissensvermittlung, darunter Vorträge in Leichter und Einfacher Sprache und einen partizipativ gemeinsam mit Mensch Zuerst Vorarlberg entwickelten „Werkzeugkoffer“ zu Antidiskriminierungsrecht und Schlichtung.
  3. Künstliche Intelligenz: Die Behindertenanwaltschaft wurde als Stelle für den Grundrechtsschutz nach Art 77 KI-VO benannt, dies geht mit aktiven Einsichtsrechten in technische Dokumentation und Risikoanalysen von Hochrisiko-KI-Systemen und der Möglichkeit einher, eine technische Prüfung durch die Marktüberwachungsbehörde anzuregen.
  4. Arbeitswelt: Fast jede fünfte Anfrage kam aus der Arbeitswelt. Dabei ging es vor allem um nicht an die Bedürfnisse der Beschäftigten angepasste Arbeitsplätze, um Kündigungen unter Missachtung des besonderen Schutzes für begünstigte behinderte Personen, um unzulässige Gesundheitsfragen im Bewerbungsgespräch und um Mobbing.

Neun Empfehlungen an die Politik

Der Bericht enthält auch einen Katalog an Empfehlungen – einige davon wurden bereits in den Vorjahren formuliert, ohne dass seither Umsetzungsschritte erfolgt wären.

  1. Gemeinsame Strategie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Nationaler Aktionsplan, Aktions- und Etappenpläne der Länder und teils auch Gemeindepläne stehen unabgestimmt nebeneinander, obwohl Bund und Länder gleichermaßen völkerrechtlich gebunden sind. Nötig wäre eine gemeinsame, verbindliche Zielvereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden – budgetär gedeckt, mit Erfolgsindikatoren und klar terminisiert.
  2. Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung. Statt mehrfacher Begutachtungen durch Sozialministeriumservice, PVA, Finanzamt und Länder soll eine einzige multidisziplinäre Bedarfsfeststellung gemeinsam mit der betroffenen Person erfolgen. Das bestehende „Sozial-Service“ nach §§ 14 ff BBG könnte zum One-Stop-Shop für Leistungen von Bund und Ländern ausgebaut werden. Dazu kommt die längst fällige Überarbeitung der Einschätzungsverordnung, die Behinderung noch immer rein medizinisch definiert.
  3. Schlichtungen sind nur für diskriminierte Personen verpflichtend, bei Belästigung können sie retraumatisierend wirken und ohne Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch lässt sich gerichtlich zwar Geld erstreiten, die Barriere bleibt aber oft. Die BAW schlägt verpflichtende Standards für den Ablauf, Schulung der Referent*innen in traumainformierter Gesprächsführung, Freiwilligkeit für beide Seiten, eine zusätzliche kostenfreie kommissionelle Feststellung der Diskriminierung nach dem Vorbild der Gleichbehandlungskommission und den direkten Gang zu Gericht vor. Besonders deutlich wird die Kritik bei intersektionaler Diskriminierung: Das Gesetz behandelt sie als „Mehrfachdiskriminierung“ und trennt die Gründe säuberlich, was Betroffene faktisch zwingt, einen Teil ihrer Identität auszublenden. In konsequenter Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1499 braucht es eine Stelle, die solche Fälle fachlich beraten kann.
  4. Abbau von Sonderschulen. Der UN-Fachausschuss hatte Österreich 2023 aufgefordert, den Ausbau des segregierten Schulsystems unverzüglich zu beenden und es auslaufen zu lassen. Mehrere Bundesländer bauten oder erweiterten dennoch Sonderschulen. Bund, Länder und Gemeinden sollen den Bau stoppen und eine Strategie für inklusive Bildung entwickeln.
  5. Betreuung von Kindern mit Behinderungen. Nachmittags- und Ferienbetreuung ist vielfach nicht barrierefrei oder personell nicht ausgestattet, die Betreuung fällt auf die Eltern zurück, überwiegend auf die Mütter. Die BAW fordert einen flächendeckenden Ausbau mit Anreizen für die Länder, gesicherte Finanzierung von Assistenz- und Stützkräften und bundesweit einheitliche Qualitätsstandards.
  6. Betreuung von Kindern mit Behinderungen. Nachmittags- und Ferienbetreuung ist vielfach nicht barrierefrei oder personell nicht ausgestattet, die Betreuung fällt auf die Eltern zurück, überwiegend auf die Mütter. Die BAW fordert einen flächendeckenden Ausbau mit Anreizen für die Länder, gesicherte Finanzierung von Assistenz- und Stützkräften und bundesweit einheitliche Qualitätsstandards.
  7. Notwendige Maßnahmen im Bereich der Arbeit: ausreichende Ausstattung des Ausgleichstaxfonds, Überführung der Persönlichen Assistenz vom Pilotprojekt in den Regelbetrieb mit allen Bundesländern, neue Kriterien für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit sowie Vollversicherung und angemessenes Entgelt statt Taschengeld in Tagesstrukturen und Werkstätten. Auch im Öffentlichen Dienst sieht der Bericht weiterhin dringenden Handlungsbedarf bei Aufstiegs- und Karrierechancen.
  8. Barrierefreiheit in der Gewerbeordnung. Barrierefreiheit als Interesse im §74 Abs 2 GewO erfassen, um sie bei Betriebsanlagengenehmigungen prüfen zu können. Flankierend soll Barrierefreiheit verpflichtender Teil der Architektenausbildung werden.
  9. Faire Vergaben nach dem Bestbieter*innenprinzip. Bei öffentlichen Aufträgen sind ökologische Kriterien zwingend zu berücksichtigen, soziale nur optional. Hinzu kommt, dass von der Barrierefreiheit des Auftragsgegenstands abgesehen werden kann, wenn sie unverhältnismäßig teuer wäre; eine solche Prüfung sieht die UN-BRK für Barrierefreiheit jedoch nicht vor. Die BAW fordert die Gleichrangigkeit beider Kriterien, das Prinzip der verpflichtenden Vergabe an Bestbieter*innen statt an Billigstbieter*innen und die Streichung der Ausnahmen. Die Vergaberechtsnovelle 2025 hatte das bedauerlicherweise nicht aufgegriffen.
  10. Barriere- und diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung. Die psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen muss flächendeckend sichergestellt werden, auch im ländlichen Raum. Bei barrierefreier Kommunikation fehlen Schriftdolmetschung, Induktionsanlagen und Leichte Sprache fast durchgehend; die parallel laufenden Projekte der Gesundheit Österreich GmbH sollen gebündelt werden.
  • Zum vollständigen Tätigkeitsbericht 2025 auf der Website der Behindertenanwaltschaft
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