Erster umfassender Bundesländervergleich zu Schulischer Inklusion in Österreich zeigt erhebliche Unterschiede bei Anteilen der inklusiv unterrichteten Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Die Lebenshilfe Österreich hat gemeinsam mit der Diakonie Österreich und Inklusion Österreich den ersten großen Bundesländervergleich zur schulischen Inklusion erstellt. Der Bericht basiert auf einer umfassenden Recherche, Statistikdaten, zahlreichen Gesprächen mit Expert*innen und persönlichen Erfahrungsberichten von Familien. Bestätigt wird darin leider: Österreich ist nicht nur weit von einem inklusiven Schulsystem entfernt, sondern es gibt sogar Rückschritte.
Auch wenn an manchen Schulen Inklusion gelingt, kämpfen immer mehr Kinder mit Behinderungen und ihre Familien mit fehlender Schulassistenz, gekürzten Förderstunden und unsicheren Rahmenbedingungen. Die Bedingungen unterscheiden sich dabei stark zwischen den Bundesländern. Ob ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) gemeinsam mit anderen lernt, hängt daher vor allem davon ab, wo es lebt. Der Anteil der inklusiv unterrichteten Kinder reicht von 84 Prozent in der Steiermark bis zu 43 Prozent in Tirol. Die Lebenshilfe bezeichnet das zu Recht als „Wohnortlotterie“. Und auch der Klagsverband sagt: In vielen Fällen werden hier die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention verletzt. Und es kommt zu Diskriminierungen aufgrund der Behinderung.
Die zentralen Forderungen von Diakonie, Lebenshilfe Österreich und Inklusion Österreich decken sich mit Erfahrungen des Klagsverbands aus zahlreichen Beratungsfällen:
- Ein bundesweit einheitlicher Rechtsanspruch auf inklusive Bildung über alle Schulstufen, einschließlich eines 11. und 12. Schuljahres mit einem Zugang zur gesamten Sekundarstufe II.
- Eine rasche, budgetär abgesicherte Anhebung der Deckelung der sonderpädagogischen Fördermittel von 2,7 auf 4,5 Prozent sowie Investitionen in inklusive Regelschulen statt in neue Sonderschulplätze. Die individuelle Förderung und Bereitstellung entsprechender Ressourcen sollen nicht zwingend an einen SPF-Bescheid gebunden sein.
- Ein bundesweit einklagbarer Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Schulassistenz mit einheitlichen Mindeststandards.
- Einheitliche, diskriminierungsfreie Verfahren zur Feststellung des SPF und volle Transparenz über die Verteilung der Ressourcen zwischen inklusiven und segregierenden Settings.
- Die Verankerung inklusiver Bildung als Kinderrecht, unabhängig von Wohnort und Budgetlage.

