Am 5. November ist wieder Equal Pay Day in Österreich. Der Grundsatz gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit ist in Österreich seit 1953 rechtlich verankert. Das Entgeltgleichheitsgebot im Gleichbehandlungsgesetz gilt seit 1979, der ausdrückliche Bezug auf gleichwertige Arbeit seit 1993. Auch auf EU-Ebene ist dieser Grundsatz in Artikel 157 AEUV festgeschrieben.
Trotzdem verdienen Frauen in Österreich im Durchschnitt nach wie vor knapp 18% weniger als Männer. Pro Stunde. Die Schlechterbewertung typischer „Frauenjobs“, die Ungleichverteilung von Care-Arbeit für Kinder und älter Menschen in der Gesellschaft sowie hartnäckige Stereotype, welche Arbeit als wertvoll und anstrengend gilt und wer hauptsächlich das Geld nach Hause bringt, sind nur einige der Gründe dafür. Wesentlich ist jedoch auch: fehlende Information und Durchschaubarkeit, wer eigentlich wieviel verdient und nach welchen Kriterien Löhne und Gehälter festgelegt werden.
Genau das möchte die EU-Richtlinie für Entgelttransparenz ändern. Sie wäre schon längst in österreichisches Recht umzusetzen gewesen, doch die Regierung ist seit Monaten säumig.
Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern setzt sich mit seiner Arbeit laufend für eine Verbesserung im Diskriminierungsschutz und im Zugang zum Recht ein. Geschlechtergleichstellung ist eines unserer zentralen Anliegen.
Als Mitglied der Allianz für Lohntransparenz und in Kooperation mit dem Österreichischen Frauenring haben wir nun einen offenen Brief des Frauenrings an die Politik gerichtet und mahnen dringend eine effektive Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ein. Gemeinsam setzen wir uns für faire Bezahlung, mehr Transparenz bei Löhnen und Gehältern und die Bekämpfung von Lohndiskriminierung ein.

