• Zum Inhalt springen
  • Zum Hauptmenü springen
  • Skip to site footer
  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv
  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Klagsverband - zur Startseite

Klagsverband

zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte


  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Aktuelle Seite: Start / News / Abercrombie & Fitch wegen Belästigung zu Entschädigung verurteilt

Abercrombie & Fitch wegen Belästigung zu Entschädigung verurteilt

14. August 2009 von Klagsverband

Die US-Modekette wurde von einer Frau wegen Diskriminierung aufgrund einer Behinderung verklagt. Das Arbeitsgericht gab der Studentin zum Teil recht.

Die 22-jährige Studentin wurde von Abercrombie & Fitch angestellt und arbeitete im Londoner Hauptgeschäft als Verkäuferin, bei der vor allem bei Teenagern und jungen Leuten beliebten US-Modekette.

Beim Einstellungsgespräch gab die junge Frau nicht an, dass sie eine Unterarmprothese trägt, weil sie dadurch in keiner Weise in ihrer Arbeit- und Leistungsfähigkeit eingeschränkt wird.

Von ihrem Chef wurde sie zum Tragen einer Strickjacke über dem üblichen T-Shirt aufgefordert, sodass die Prothese verdeckt wird. Mitarbeiter des so genannten „visual teams“, einer Abteilung für ästhetische Angelegenheiten verboten der Frau jedoch weiter im Verkaufsbereich tätig zu sein und forderten sie auf, nunmehr im Lager zu arbeiten (nachzulesen auch bei BIZEPS).

Klage

Die junge Frau verklagte Abercrombie & Fitsch wegen Diskriminierung und gab an, dass ihre Armprothese nicht zum Image der jugendlich-sportlichen Bekleidungsmarke gepasst hat. Sie fühlte sich gedemütigt und erniedrigt. Sie versuchte aufgrund dieser Vorfälle nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen durch Kündigung ihr Prothese selbst im Hochsommer durch das Tragen von langärmeligen Pullovern zu verdecken.

Die US-Modekette wehrte sich gegen die Vorwürfe und verwies auf ihre strikte Antidiskrmininierungs- und Antimobbingpolitik. Zudem strebe das Unternehmen danach, allen Mitarbeitern eine „würdevolle“ Umgebung zu schaffen.  Die Versetzung vom Verkaufs- in den Lagerraum begründete Ambercrombie & Fitch mit der angeblichen Angsstörung der Frau. Die Tätigkeit im Lager sollte sie vor zu lauter Musik schützen.

Das Gericht in London sah im Vorgehen des Unternehmens eine rechtswidrige Belästigung und verpflichtete  Abercrombie & Fitch zusätzlich zur Zahlung einer grundlegenden Entschädigung von 136,- £ und des Verdienstausfalls von 1.077,- £ zu einer Entschädigung für die erlittene Demütigung, den Vertrauensverlust und die verletzten Gefühle in Höhe von 6.800,- £.

Das Gericht verwies in seiner Entscheidung aber auch darauf, dass das Verhalten des Unternehmens keine unmittelbare Diskriminierung aufgrund der Behinderung darstellt, bemerkte aber auch kritisch, dass es nicht ausreicht glänzende Handbücher im Umgang mit Diskriminierung zu haben – sie müssen auch tatsächlich angewendet werden.

Kommentar

Der Anwalt der Studentin lobte seine Mandantin für den großen Mut, sich gegen ein so großes multi-nationales Unternehmen zur Wehr zu setzen. Dieser Aussage kann man sich nur anschließen.

Leider hat das Verfahren zu keinem Umdenken bei Abercrombie & Fitch geführt, denn sie vertreten weiter die Ansicht, dass die Ereignisse lediglich ein Missverständnis sind und durch bessere Kommunikation hätten vermieden werden können.

Diesen Beitrag teilen:
zum Seitenanfang

Sidebar

News-Archiv

  • 2024
  • 2023
  • 2022
  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • Frühere Jahre

Newsletter

Bleiben Sie mit unserem Klagsverband-
Newsletter immer up-to-date!

Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung und nehme zur Kenntnis, dass der Newsletterdienst Mailchimp zum Versand verwendet wird.

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn
  • YouTube

Klagsverband zur Durch­­setzung der Rechte von Diskriminierungs­opfern

Ziegelofengasse 33/2
1050 Wien

+43 1 961 05 85-13
info@klagsverband.at
klagsverband.at

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz