Eigentlich müssten private Unternehmen seit 1. März 2011 in ihren Stelleninseraten das Brutto-Entgelt angeben. Diese Maßnahme soll zu mehr Chancengleichheit bei Bewerbungen führen. Tatsache ist aber, dass sich nur eine Minderheit der Unternehmen an die neuen Vorgaben hält. Das wird sich wahrscheinlich bis Jänner 2012 nicht ändern: Ab diesem Zeitpunkt können Betriebe, die gegen das Gesetz verstoßen, angezeigt werden. Ob die Verwaltungsstrafe von 360 Euro aber tatsächlich abschreckende Wirkung haben wird, bleibt abzuwarten.
Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern setzt sich mit verstärkter Medien- und Öffentlichkeitsarbeit dafür ein, dass die neuen Gesetzesvorgaben auch eingehalten werden – und mehr: Um Gleichstellung wirklich zu fördern, müssten laut Klagsverband auch der Kollektivvertrag und die Einstufung bzw. die Bandbreite des zu erwartenden Gehalts angegeben werden. (zuerst erschienen auf bizeps.or.at)
Folgende Medienberichte sind bislang mit Beteiligung oder auf Anregung des Klagverbands zu diesem Thema erschienen: