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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Sexualstrafrecht: Klagsverband begrüßt Angleichung des Strafrahmens bei Sexualdelikten

Sexualstrafrecht: Klagsverband begrüßt Angleichung des Strafrahmens bei Sexualdelikten

8. März 2013 // von Klagsverband

Der Klagsverband begrüßt in seiner Stellungnahme zum Sexualstrafrechtsänderungsgesetz, dass die Ungleichbehandlung von geistig behinderten Personen beendet wird. Bei Sexualdelikten sind bisher unterschiedliche Strafrahmen zur Anwendung gekommen: Während bei sexualisierter Gewalt an Personen ohne geistige Behinderung ein Strafrahmen von ein bis zehn Jahren vorgesehen ist, können bei Opfern mit geistiger Behinderung höchstens Haftstrafen von ein bis fünf Jahren verhängt werden. Eine Angleichung des Strafrahmens ist hier dringend notwendig, um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu gewährleisten.

Auch die Umsetzung von EU-Recht zur Bekämpfung des Menschenhandels ist positiv.

Bei einigen anderen Themen sollte Rechtssicherheit hergestellt werden. Dazu gehört die Frage der Beschneidung von minderjährigen Buben und die Straflosigkeit von sexuellen Kontakten bei Einhaltung der Safer-Sex-Regeln.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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