Der Klagsverband äußert sich in seiner Stellungnahme zum Strafrechtsänderungsgesetz positiv zur Verschärfung des Tatbestandes sexuelle Belästigung. „Für uns ist das ein wichtiger Schritt für mehr sexuelle Selbstbestimmung“, erklärt Gleichstellungsexperte Volker Frey. Die Banalisierung von sexueller Gewalt, die die öffentliche Debatte in den letzten Wochen geprägt habe, lehne man beim Klagsverband grundsätzlich ab, „weil alle Menschen, das Recht auf den Schutz ihrer sexuellen Integrität und ihrer Menschenwürde haben müssen“, so Frey.
Mehr Selbstbestimmung auch für Menschen mit Behinderungen
Der Klagsverband betont, dass Menschenrechte, Menschenwürde und die Selbstbestimmung von Menschen im Lauf der Jahre zum zentralen Schutzgut des Strafrechts geworden sind. Diese Entwicklung sei grundsätzlich zu begrüßen und müsse auch im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen gewährleistet werden. Das UN-Komitee zur Überprüfung der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention hat Österreich schließlich in seinen Handlungsempfehlungen dazu aufgerufen hat, seine Maßnahmen zur Prävention von sexueller Gewalt an Frauen mit Behinderungen auszubauen.
Kritikpunkte und Empfehlungen im Detail:
Der Klagsverband übt aber auch Kritik an den Reformvorschlägen. Hier die Empfehlungen im Detail:
Erschwerungsgründe berücksichtigen
Bei einer Recherche im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) wird sehr schnell deutlich, dass bei Urteilen zu rassistischen oder anderen verwerflichen Delikten nur selten die Erschwerungsgründe berücksichtigt werden. Der Klagsverband empfiehlt daher, der Frage nachzugehen, ob hier die entsprechende Bestimmung novelliert werden muss, oder Sensibilisierungsmaßnahmen für Richterinnen und Richter angebracht wären.
Begriffe wie „Rasse“ oder „geistige und körperliche Behinderung“ raus aus dem StGB
Ein wichtiger Kritikpunkt des Klagsverbands betrifft das Wording im StGB: Begriffe wie „Rasse“ aber auch „geistige und körperliche Behinderung“ sind nicht mehr zeitgemäß, ihre diskriminierende Konnotation bzw. beim Begriff „Rasse“ auch der nationalsozialistische Hintergrund sind inzwischen gründlich erforscht. Mit dem Begriff „Behinderung“ könnten sämtliche Formen von Behinderungen benannt werden.
Gefährdung durch übertragbare Krankheiten
Sowohl bei der vorsätzlichen als auch bei der fahrlässigen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten ist eine Strafverschärfung geplant. Das lehnt der Klagsverband vor allem in Hinblick auf Menschen mit HIV-Infektionen ab, weil die Kriminalisierung dieser Personengruppe kontraproduktiv für weitere Präventionsbemühungen ist.
Religionsfreiheit
Hier spricht sich der Klagsverband klar für den Schutz von Menschen aus, die aufgrund ihrer religiösen Überzeugung verfolgt oder diskriminiert werden. Die Herabwürdigung religiöser Lehren sollte dagegen aus dem StGB gestrichen werden. Der Schutz durch das Strafgesetz sollte sich nicht nur auf Kirchen und Religionsgemeinschaften beschränken.
Verhetzungsschutz für Flüchtlinge und AsylwerberInnen
Flüchtlinge und AsylwerberInnen sind besonders häufig von Verhetzung betroffen, werden aber nicht vom Verhetzungsschutz umfasst. Hier ist dringender Handlungsbedarf notwendig.
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