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Klagsverband

zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Über uns


Auf dem Bild ist das Zeichen für Österreichische Gebärdensprache zu sehen: 2 Hände

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern ist eine gemeinnützige Nicht-Regierungsorganisation (NGO) und ein Dachverband zahlreicher anderer Organisationen, die sich gegen Diskriminierung einsetzen.

Theresa Hammer, Geschäftsführerin und Leiterin der Rechtsdurchsetzung des Klagsverbands, hält beim Festakt „20 Jahre Klagsverband“ im Parlament die Keynote.

Was macht der Klagsverband?

  • Der Klagsverband ist ein Dachverband für seine Mitgliedsorganisationen aus unterschiedlichen Antidiskriminierungsbereichen.
  • Der Klagsverband orientiert sich in seiner Arbeit an den Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetzen. Laut diesen sind Diskriminierungen aufgrund von sieben Merkmalen verboten: Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierung, Alter und Behinderung.
  • Der Klagsverband setzt sich für eine Verbesserung dieser Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetze in Österreich ein.
  • Der Klagsverband führt strategische Prozesse im Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrecht, um mit diesen Gerichtsurteilen das Antidiskriminierungsrecht bzw. dessen praktische Auslegung zu verbessern.
  • Der Klagsverband unterstützt in ausgewählten, über den Einzelfall hinaus bedeutsamen, Musterverfahren diskriminierungsbetroffene Personen mit Klagen vor Gericht und teilweise in Schlichtungen oder sonstigen Verfahren.
  • Der Klagsverband ist gesetzlich berechtigt, Verbandsklagen nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz zu führen.
  • Der Klagsverband ist Kooperationspartner staatlicher Gleichbehandlungsstellen für strategische Klagen.
  • Der Klagsverband arbeitet auf allen Ebenen: zu allen Diskriminierungsmerkmalen, auf Basis aller rechtlicher Grundlagen, für ganz Österreich.
  • Der Klagsverband bringt seine antidiskriminierungsrechtliche Expertise in Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen ein.
  • Der Klagsverband dokumentiert und kommentiert relevante Gerichtsurteile.
  • Der Klagsverband bringt seine Expertise in zahlreiche Gremien und in die Überwachung von Menschenrechtskonventionen ein.
  • Der Klagsverband schult Berater*innen, andere Interessierte und Multiplikator*innen zum Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrecht.
  • Der Klagsverband versorgt verschiedene Zielgruppen mit Informationen, um die Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen in der Gesellschaft zu erhöhen.

Die Geschichte des Klagsverbands

Die Gründung

Im März 2004 gründeten drei Vereine den Klagsverband als gemeinsame Dachorganisation: ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit, BIZEPS – Zentrum für selbstbestimmtes Leben und die Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien. Seither ist der Klagsverband stetig gewachsen und hat aktuell mehr als 70 Mitgliedsorganisationen.

Auf dem Foto sind Matin Ladstätter, Kurt Krickler, Birgit Weiss und Dieter Schindlauer bei der Gründung des Klagsverbands 2004 zu sehen.
Bild; Martin Ladstätter (BIZEPS), Kurt Krickler (HOSI Wien), Birgit Weyss und Dieter Schindlauer bei der Gründung des Klagsverbands 2004 zu sehen.

20 Jahre Klagsverband

2024 feierte der Klagsverband sein 20-jähriges Bestehen mit einem Festakt im Parlament auf Einladung der Zweiten Nationalratspräsidentin Doris Bures. Zahlreiche Vertreter*innen von Mitgliedsorganisationen, Wegbegleiter*innen des Klagsverbands und Politiker*innen sind der Einladung gefolgt.

Einmal mehr positionierte der Klagsverband in diesem feierlichen Rahmen seine rechtspolitischen Forderungen für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft.

Gruppenfoto von Vertreter*innen von Mitgliedsorganisationen, Mitarbeiter*innen und Vorstand des Klagsverbands mit der Zweiten Nationalratspräsidentin Doris Bures (5. von rechts)

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen für den Klagsverband sind unter anderem das österreichische Gleichbehandlungsgesetz (GlBG), die Antidiskriminierungsgesetze der Länder sowie das Behindertengleichstellungsrecht. Dazu gehören das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinStG). Das Diskriminierungs-Verbot ist in Österreich in Bundes- und Landesgesetzen geregelt. Eine Übersicht über diese Gesetze finden Sie auf dieser Seite.

Gemäß § 13 des Bundes-Behindertengleichstellungsgsetzes kann der Klagsverband Verbandsklagen führen.

Bitte beachten Sie: Der Klagsverband ist KEINE Erstberatungsstelle. Wenn Sie diskriminiert oder benachteiligt wurden, wenden Sie sich bitte an eine unserer Mitgliedsorganisationen. Sie beraten Personen, die sich diskriminiert fühlen und geben geeignete Fälle – falls erwünscht – an den Klagsverband weiter.

Der Klagsverband ist Mitglied der Fundamental Rights Platform der Europäischen Grundrechteagentur FRA.

Die Statuten zum Herunterladen (pdf)

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

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