Der Klagsverband macht Gerichts-Verfahren bei Diskriminierung.
Diskriminierung ist in Österreich verboten.
Das steht im Gleichbehandlungs-Gesetz und
im Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz.
In Österreich darf niemand diskriminiert werden.
Das heißt:
Es ist egal,
von wo du bist.
Es ist egal,
welche Religion du hast.
Es ist egal,
welches Geschlecht du hast.
Es ist egal,
wenn du eine Behinderung hast.
Es ist egal,
welche sexuelle Orientierung du hast.
Es ist egal,
wie alt du bist.
Niemand darf dich deshalb schlechter behandeln
als andere Menschen.
Beispiel:
Der Bus hat keine Rampe.
Alle Leute können einsteigen,
Die Rollstuhl-Fahrerin kann nicht einsteigen.
Das ist eine Diskriminierung wegen einer Behinderung.
Was macht der Klagsverband noch?
Gerichts-Urteile sammeln
Der Klagsverband sammelt Gerichts-Urteile zu Diskriminierung.
Diese Gerichts-Urteile können Sie im Internet lesen.
Seminare
Der Klagsverband macht Seminare.
In den Seminaren sprechen wir darüber,
in welchem Fall Diskriminierung in Österreich verboten ist.
Wir sprechen auch darüber,
was der Klagsverband bei Diskriminierung helfen kann.
Der Klagsverband kann Sie bei Gericht unterstützen.
Stellungnahmen
Der Klagsverband schreibt Stellungnahmen.
Das heißt:
Der Klagsverband schreibt einen Brief an das Parlament.
Der Klagsverband schreibt in dem Brief,
was im Gesetz verändert werden muss.
Die Gesetze müssen Menschen vor Diskriminierung schützen.
In den Stellungnahmen macht der Klagsverband Vorschläge,
wie die Gesetze sein müssen,
damit sie die Menschen gut vor Diskriminierung schützen.
Von wem bekommt der Klagsverband Geld?
Der Klagsverband bekommt Geld
- von der Republik Österreich
(Sozialministerium und Bundesministerium für Gesundheit und Frauen). - vom Bundesland Salzburg
- vom Bundesland Wien (Fonds Soziales Wien)
- von den Mitglieds-Vereinen.
Manchmal bekommt der Klagsverband auch Spenden.