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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Aktuelle Seite: Startseite / LL – Leicht lesen / Jahresbericht 2018 LL / #rechtehatsie

#rechtehatsie

Im Jahr 2018 haben wir den Schatten-Bericht
zur UN-Frauenrechts-Konvention organisiert
und wir haben die Kampagne #rechtehatsie gemacht.
Was ist die UN-Frauenrechts-Konvention?
Die UN-Frauenrechts-Konvention ist
ein Menschenrechts-Vertrag der UNO.
Österreich und viele andere Länder auf der ganzen Welt
haben die UN-Frauenrechts-Konvention unterschrieben.
Diese Länder müssen sich an die UN-Frauenrechts-Konvention halten.
In der UN-Frauenrechts-Konvention steht,
dass Frauen in allen Lebensbereichen
die gleichen Rechte haben müssen wie Männer.
In der UN-Frauenrechts-Konvention steht genau,
welche Rechte Frauen haben müssen.
Was ist ein Schatten-Bericht?
Bei der UNO gibt es eine Gruppe von Expertinnen und Experten,
die sich sehr gut mit der UN-Frauenrechts-Konvention auskennen.
Diese Gruppe heißt: UN-Fraurenrechts-Komitee.
Das UN-Frauenrechts-Komitee überprüft regelmäßig,
ob sich Österreich an die UN-Frauenrechts-Konvention hält.
Für die Prüfung liest das UN-Frauenrechts-Komitee
Berichte über Frauenrechte in Österreich.
Die Republik Österreich schickt der UNO einen Bericht.
Vertreterinnen von Beratungsstellen und Fraurenrechts-Organisationen
schicken der UNO einen Schatten-Bericht.
Was ist ein Schatten-Bericht?
Der Klagsverband hat den Schatten-Bericht für die Prüfung
im Juli 2019 koordiniert.
Das heißt, der Klagsverband hat Expertinnen eingeladen,
über Frauenrechte zu schreiben.
Dann hat der Klagsverband die Artikel der Expertinnen gesammelt
und einen Bericht daraus gemacht.
Diesen Bericht hat der Klagsverband 2018 an die UNO geschickt.
2019 überprüft die UNO dann,
ob sich Österreich an die Frauenrechte hält,
die in der UN-Frauenrechts-Konvention stehen.
So sieht der Schatten-Bericht aus:
Cover_NGOSchattenbericht_CEDAW
Wir danken allen Expertinnen,
die Artikel für den Schatten-Bericht geschrieben haben!
Hier können Sie den Schatten-Bericht herunterladen.
Der Schatten-Bericht ist in schwieriger Sprache.
Wie macht der Klagsverband den Schatten-Bericht bekannt?
Der Klagsverband hat den Schatten-Bericht
bei einer Pressekonferenz präsentiert.
Möglichst viele Menschen sollen über den Schatten-Bericht
und die UN-Frauenrechts-Konvention informiert werden.
Deshalb hat der Klagsverband
eine Foto-Kampagne gemacht.
Auf den Fotos sind verschiedene Frauen zu sehen.
Die UN-Frauenrechts-Konvention sagt,
dass alle Frauen Rechte haben,
egal wie verschieden sie sind
 
Was ist die Kampagne #rechtehatsie?
Der Klagsverband hat eine Kampagne gemacht.
Die Kampagne heißt #rechtehatsie.
Die Kampagne macht auf Frauenrechte aufmerksam
und auf den Schatten-Bericht.
Was gehört alles zur Kampagne #rechtehatsie?
Die Kampagne besteht aus Foto-Karten.
So sehen die Foto-Karten aus:
Foto_CorneliaScheuer_mit Logo
Auf den Foto-Karten sieht man viele verschiedene Frauen.
Alle Frauen sind verschieden,
aber alle Frauen haben Rechte.
Das ist die Botschaft der Foto-Karten.
Wir danken allen Frauen,
die wir für die Foto-Karten fotografieren durften!
Die Fotos hat Jana Kaunitz gemacht.
Zur Kampagne #rechtehatsie gehört auch
die Zeitschrift AEP-Informationen.
Die AEP-Informationen erscheinen 4 mal im Jahr.
In jeder Ausgabe gibt es ein Schwerpunkt-Thema.
Wir haben eine Ausgabe der AEP-Informationen
mit dem Schwerpunkt UN-Frauenrechts-Konvention gemacht.
So sieht das Heft aus:
Cover_AEPInformationen_3_2018
Hier können Sie die AEP-Informationen zur UN-Frauenrechts-Konvention herunterladen.
Die AEP-Informationen sind in schwieriger Sprache.
Was gehört noch zur Kampagne #rechtehatsie?
Zur Kampagne gehört auch eine Veranstaltungs-Reihe.
Das sind Diskussionen zum Thema Frauenrechte.
Die Diskussionen haben wir in verschiedenen Bundesländern gemacht:
in Salzburg, Linz und Graz.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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