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Aktuelle Seite: Start / LL – Leicht lesen / Jahresbericht 2018 LL / Gerichts-Verfahren

Gerichts-Verfahren

Wie macht der Klagsverband Gerichts-Verfahren?

Jedes Gerichts-Verfahren beginnt mit einer Klage,
die wir an das Gericht schicken.
Im Jahr 2018 haben wir 1 neue Klage an das Gericht geschickt.

Keine Wohn-Beihilfe für türkischen Staatsbürger

Was ist passiert?
Diese Klage haben wir für einen
türkischen Staatsbürger gemacht.
Er wohnt in Oberösterreich.
Er hat Wohn-Beihilfe beantragt.
Wir haben geklagt,
weil das Land Oberösterreich sagt:
Wer nicht gut Deutsch spricht,
bekommt keine Wohn-Beihilfe.
Das Land Oberösterreich hat den Mann anders behandelt,
weil er türkischer Staatsbürger ist.
Menschen aus Österreich oder der Europäischen Union
bekommen die Wohn-Beihilfe,
auch wenn sie nicht gut Deutsch können.
Jetzt warten wir,
wie das Gericht entscheidet.
Abgeschlossene Gerichts-Verfahren
Viele Gerichts-Verfahren dauern länger als 1 Jahr.
Im Jahr 2016 wurde 1 Gerichts-Verfahren abgeschlossen,
das wir schon früher begonnen haben.
Ein Gerichts-Verfahren ist abgeschlossen,
wenn das Gericht eine Entscheidung trifft.

Abgeschlossen Gerichts-Verfahren 1:

Kein Rollstuhlplatz frei
in Wiener Bussen

Was ist passiert?

Ein Rollstuhlfahrer hat uns kontaktiert:
Er kann oft nicht mit dem Bus fahren,
weil auf dem Rollstuhl-Platz ein Kinderwagen steht.
Der Rollstuhlfahrer findet aber,
dass er trotzdem im Bus mitfahren soll.
Er ist zur Beratung zum Verein BIZEPS gegangen.
Dann hat der Rollstuhl-Fahrer entschieden,
eine Klage bei Gericht zu machen.
Der Klagsverband hat ihm dabei geholfen.
Das Gerichts-Verfahren ist abgeschlossen.
Das Gericht hat gesagt:
Das ist keine Diskriminierung nach dem
Bundes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Alle können den Platz im Bus benützen,
Rollstühle und Kinderwägen.

Abgeschlossenes Gerichts-Verfahren 2:

Keine Wohn-Beihilfe für türkische Staatsbürgerin

Was ist passiert?

Diese Klage haben wir für eine
türkische Staatsbürgerin gemacht.
Sie wohnt in Oberösterreich.
Wir haben schon letztes Jahr
ein Gerichts-Verfahren für sie gemacht.
Wir haben geklagt,
weil das Land Oberösterreich zu der Frau gesagt hat:
Wer nicht arbeitet,
bekommt keine Wohn-Beihilfe.
Aber das Land Oberösterreich hat die Frau anders behandelt,
weil sie türkische Staatsbürgerin ist.
Menschen aus Österreich oder der Europäischen Union
bekommen die Wohn-Beihilfe
auch wenn sie nicht gearbeitet haben.
Das Gericht hat nun zum 2. Mal gesagt:
Das ist eine Diskriminierung.
Das Land Oberösterreich muss türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
gleich behandeln wie Österreicherinnen und Österreicher.

Schlichtung mit der Post

Der Klagsverband hat 2018 eine Schlichtung
mit der Post gemacht.
Die Post hat neue Briefkästen aufgehängt.
Die Briefkästen waren
für Rollstuhl-Fahrerinnen und Rollstuhl-Fahrer zu hoch.
Unser Mitglieds-Verein BIZEPS hat uns deshalb gebeten,
eine Schlichtung mit der Post zu unterstützen.
Beim Schlichtungs-Gespräch hat die Post versprochen,
diese Briefkästen nicht mehr aufzuhängen.
Der Klagsverband kann seit 2018 wegen Diskriminierungen,
die mehrere Personen betreffen eine Verbandsklage machen.
Wenn die Schlichtung mit der Post nicht erfolgreich wäre,
könnte der Klagsverband eine Verbandsklage machen.
 

Welche Gerichts-Verfahren kann der Klagsverband übernehmen?

Der Klagsverband ist ein kleiner Verein.
Der Klagsverband muss sein Geld genau einteilen.
Der Klagsverband kann nicht für allle Menschen
ein Gerichts-Verfahren machen,
die in Österreich diskriminiert werden.
Für den Klagsverband ist es wichtig,
dass verschiedene Fälle von Diskriminierung zu Gericht kommen.
Dann gibt es für viele verschiedene Fälle von Diskriminierung
ein Gerichts-Urteil.
Diese Gerichts-Urteile lesen die Gerichte,
wenn sie ähnliche Fälle prüfen müssen.
So werden in Zukunft
mehr Menschen einen Schadenersatz bekommen,
wenn sie diskriminiert werden.
 

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

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