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Aktuelle Seite: Start / Über uns / Jahresberichte / Jahresberichte bis 2021 / Jahresbericht 2015 / Jahres-Schwerpunkt: UNO-Beschwerden

Jahres-Schwerpunkt: UNO-Beschwerden

2015 hat der Klagsverband einen blinden Linzer in einem Verfahren unterstützt: Die Linz Linien hatten eine Straßenbahnlinie verlängert und die neuen Stationen nicht mehr mit akustischer Sprachausgabe ausgestattet. Die Gerichte konnten jedoch in zwei Instanzen keine Diskriminierung erkennen. Nachdem der Klagsverband den innerstaatlichen Rechtsweg ausgeschöpft hat, ist als letztes Rechtsmittel noch die Möglichkeit einer Individualbeschwerde im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention zur Verfügung gestanden.

Die Antwort auf die Beschwerde ist im September 2015 aus Genf gekommen und korrigiert die Ansicht der österreichischen Gerichte zum Teil: Das UN-Behindertenrechtskomitee stellt fest, dass Österreich seine Verpflichtungen zur Herstellung von Nichtdiskriminierung (UN-BRK Art 5 Abs 2) und Barrierefreiheit (UN-BRK Art 9 Abs 1 und 2) verletzt hat. Der österreichischen Regierung wird empfohlen, gesetzliche Mindeststandards für Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr für blinde und sehbehinderte Menschen einzuführen und diese durchsetzbar zu machen. Die österreichischen Ministerien haben nun bis März 2016 Zeit auf die UN-Empfehlungen zu reagieren.

Folgen Sie diesem Link, um die Empfehlungen auf Englisch herunterzuladen.

Hier finden Sie eine nicht-amtliche deutsche Übersetzung.

Online-Artikelserie: Alle internationalen Konventionen sehen die Möglichkeit einer Individualbeschwerde vor. Dieses Rechtsinstrument wird allerdings sehr wenig genützt. Mit einer Online-Artikelserie, die aus acht Teilen bestanden hat, haben wir unsere Leser_innen von Juli bis Oktober 2015 über die Vor- und Nachteile von Individualbeschwerden informiert.

Themen-Schwerpunkt Individualbeschwerden bei der Klagsverbands-Klausur: Auch bei unserer Jahres-Klausur haben wir unsere Mitglieder bei einem Themen-Schwerpunkt informiert und sie motiviert, dieses zum großen Teil noch unbekannte Rechtsinstrument in Zukunft verstärkt in Betracht zu ziehen.

 

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz und des Landes Salzburg gefördert.

Buneskanzleramt
Bundesministerium für Justiz
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

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