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Rechtsdurchsetzung

Neue Klagen

Gerichtsverfahren2004-2016

*angegeben ist die Anzahl der Klagen, die in dem jeweiligen Jahr neu eingebracht wurden.

Rassistische Beschimpfung in der Hotelküche: Der Kläger ist brasilianischer Staatsbürger und arbeitet zum Zeitpunkt des Vorfalls in einem Innsbrucker Hotel als Frühstückskellner. Im Juni 2015 bestellt er beim Sous-Chef in der Küche ein Frühstücksei und wird daraufhin von diesem mit dem N-Wort beschimpft.

Der Kläger wendet sich an seinen Vorgesetzten und bittet, nicht mehr in einer Schicht mit dem Sous-Chef arbeiten zu müssen. Nachdem der Vorgesetzte seiner Bitte nicht nachkommt, sieht er sich gezwungen zu kündigen.

Nach dieser rassistischen Demütigung am Arbeitsplatz bringt der Klagsverband für den Kläger im Juli 2016 eine Klage gegen den ehemaligen Arbeitskollegen ein. Das Verfahren ist bereits beendet, eine Entscheidung hat uns zum Redaktionsschluss noch nicht erreicht. Der Kläger wurde von unserem Mitgliedsverein TIGRA beraten, der uns den Fall zur Rechtsdurchsetzung weitergeleitet hat.

Türkische Staatsbürgerin erhält keine Wohnbeihilfe in Oberösterreich: In diesem Fall hat sich unser Mitgliedsverein migrare aus Linz an uns gewandt: Eine türkische Staatsbürgerin ist in die Beratung gekommen, weil sie keine Wohnbeihilfe mehr erhält. Nachdem sie Kinder bekommen hatte, konnte sie keine ausreichenden Beschäftigungszeiten mehr nachweisen. Dieser Nachweis wird nur von Personen gefordert, die nicht österreichische Staatsbürger_innen oder EU/EWR-Angehörige sind.

Wir haben eine Klage wegen Staatsbürgerschaftsdiskriminierung eingebracht. Das Gericht hat die Diskriminierung nicht bestätigt, derzeit läuft die Berufung.

Keine Erfrischung für Rollstuhlfahrer: Ein heißer Sommertag in Wien, unser Kläger möchte sich kurz in einem am Weg liegenden Eissalon erfrischen und bittet das Personal, die mobile Rampe aufzubauen. Nachdem das Personal das verweigert, bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich eine andere Möglichkeit für eine Erfrischung zu suchen.

Der Rollstuhlfahrer hat sich schließlich bei unserem Mitgliedsverein BIZEPS beraten lassen und eine Schlichtung mit der Besitzerin des Eissalons angestrengt. Nachdem die Schlichtung gescheitert ist, hat er sich entschieden, mit Unterstützung des Klagsverbands eine Klage nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz einzubringen.

Abgeschlossene Verfahren

„Diese Wohnung ist nicht mehr frei“: Diesen Satz kennen manche Personen, die eine Wohnung suchen, sehr gut. Rassistische Diskriminierung bei der Wohnungssuche ist zwar nach dem Gleichbehandlungsgesetz verboten, passiert aber im Alltag regelmäßig.

Unsere Klägerin ist gebürtige Israelin und hat sich telefonisch nach einer Wohnung erkundigt, die sie im Internet entdeckt hat. Obwohl die Wohnung gerade erst ins Netz gestellt worden war, war sie schon nicht mehr frei. Das machte die Uni-Angestellte stutzig und sie bat ihre Arbeitskollegin etwas später ebenfalls anzurufen. Als diese in akzentfreiem Deutsch nachfragte, war die Wohnung wieder zu haben.

Nach einer Beratung bei ZARA hat sich die Frau entschlossen, mit Unterstützung des Klagsverbands ein Verfahren zu führen. Die Klägerin hat sich im Lauf des Verfahrens entschieden, das Vergleichsangebot des Maklerbüros anzunehmen.

Laufende Verfahren aus den Vorjahren

Rassismus an der Diskotür

Aussichtsturm am Wiener Rathausplatz nicht barrierefrei: Unser Kläger hat sich nach einer Beratung bei BIZEPS entschieden, gegen die Stadt Wien rechtlich vorzugehen. Beim Eistraum am Wiener Rathausplatz war ein Aussichtsturm aufgestellt, der nicht barrierefrei und somit für den Kläger nicht zugänglich war. Es läuft ein Berufungsverfahren.

Fälle nach Diskriminierungsgründen_2016

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein Fall für den Klagsverband

Bei jeder Anfrage, die wir von unseren Mitgliedsvereinen weitergeleitet bekommen, muss abgeklärt werden, ob sich der Fall überhaupt für eine Klage eignet.

In einem persönlichen Beraungsgespräch wird geklärt, ob ein Gerichtsverfahren sinnvoll ist. Der Klagsverband führt in erster Linie Musterverfahren.

Vor einem Verfahren muss eine Reihe von Fragen beantwortet werden: Welches Recht kommt zur Anwendung? Wie hoch ist das Prozesskostenrisiko? Was erwartet sich die betroffene Person von einem Gerichtsverfahren? Eignet sich eine richterliche Entscheidung über den Einzelfall hinaus für die Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit des Klagsverbands und die Beratungspraxis seiner Mitgliedsorganisationen?

Diese Fragen werden von der Juristin des Klagsverbands geprüft. Sie spricht auch eine Empfehlung aus, ob es sinnvoll ist, ein Gerichtsverfahren zu führen oder nicht. Die letzte Entscheidung hat ein internes Gremium, der „Klagsausschuss“.

 

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz und des Landes Salzburg gefördert.

Buneskanzleramt
Bundesministerium für Justiz
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

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Klagsverband zur Durch­­setzung der Rechte von Diskriminierungs­opfern

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