51 Prozent aller Befragten einer Studie von GfK Austria haben 2011 angegeben, dass sie zuhause gepflegt werden wollen, sollten sie pflegebedürftig werden. Nur 13 Prozent aller Wohnungen und Eigenheime in Österreich waren zu diesem Zeitpunkt aber barrierefrei gebaut, obwohl in Österreich laut Mikrozensus von 2007 rund 1,7 Mio. behinderte Personen in Privathaushalten leben. Stufen und Türschwellen, die mit dem Rollstuhl nicht befahren werden können, Griffe und Schalter, die in unerreichbarer Höhe sind, kein Aufzug im Haus – für alte oder behinderte Menschen können solche Barrieren das Leben in der eigenen Wohnung immens erschweren oder ganz unmöglich machen. Wer sich entschließt, seine Wohnung barrierefrei zu adaptieren, ist mit einer Reihe von rechtlichen Fragen konfrontiert: Welche Rechte habe ich als WohnungsmieterIn? Muss der Vermieter/die Vermieterin einem Umbau zustimmen? Welchen Anspruch auf Förderung der Kosten habe ich?
Rechtswissenschaftliche Studie
Antworten auf diese Fragen versucht Klagsverbands-Juristin Andrea Ludwig (Foto: Anna Stöcher) mit einer rechtswissenschaftlichen Studie zu geben, an der sie derzeit im Rahmen des Projektes „Wohnbau barrierefrei“ arbeitet. Dazu hat die Gleichstellungsexpertin auch MieterInnen- und BehindertenberaterInnen gebeten, ihr über ihre Erfahrungen mit dem Thema zu berichten. Welche Anfragen diese von Personen bekommen, die ihre Wohnung barrierefrei gestalten wollen und welche Lösungen es auf dem Gebiet gibt, das hat Ludwig gestern mit Fachleuten diskutiert. Die Ergebnisse des Gesprächs werden Eingang in die Studie finden. Neben einem Überblick über die europäische und die nationale Gesetzgebung im Bereich privates Wohnrecht soll in der Studie aufgezeigt werden, was in Österreich bereits funktioniert und wo Lücken bestehen. Weiters werden Empfehlungen für die Gesetzgebung und Vollziehung formuliert. Nicht zuletzt wird die rechtliche Situation in Österreich im Spiegel der UN-Behindertenrechtskonvention betrachtet, mit der sich Österreich verpflichtet hat, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigter Zugang zu Gebäuden – einschließlich Wohnhäusern – gewährleistet ist. Deshalb werden Empfehlungen ausgearbeitet, wie die Rechtslage gestaltet werden kann, um der Konvention zu entsprechen.
EU-Projekt
Mit der Studie soll die Wohnsituation von alten und behinderten Menschen verbessert werden. Sie wird im Rahmen eines EU-Projektes erstellt, das der Klagsverband gemeinsam mit WienWork und der Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs – ÖAR durchführt. Neben der rechtswissenschaftlichen wird sich eine weitere Studie mit den technischen Voraussetzungen für barrierefreies Wohnen beschäftigen, bei der die Erfahrungen von Menschen mit Behinderung einfließen.
Hier geht’s zur Internetseite des Projekts.