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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Was bringt das Regierungsprogramm?

Was bringt das Regierungsprogramm?

24. November 2008 // von Klagsverband

Flagge OsterreichDas gesamte Regierungsprogramm können Sie auf der Website des Standard herunterladen. Die Vorhaben, die für Menschen mit Behinderung von besonderem Interesse sind, finden sich im unkommentierten Originalwortlaut in einem Artikel von BIZEPS.

Bekämpfung von Rassismus

Ausdrücklich wird Rassismus im Justizbereich angesprochen. Die Empfehlungen des UN-Ausschusses zur Eliminierung der Rassendiskriminierung (CERD) sollen umgesetzt und das strafrechtliche Verhetzungsverbot ausgeweitet werden (Seite 131, F.3). Die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans, zu der sich Österreich im Rahmen der UN-Konferenz von Durban bis April 2009 verpflichtet hat, fehlt leider. Dafür soll in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ein Nationaler Aktionsplan für Integration erarbeitet werden (Seite 103).

Sonst spricht das Regierungsprogramm meist von Integrationsmaßnahmen, etwa

  • bei der Förderung von SchülerInnen mit mangelhaften Deutschkenntnissen (Seite 194),
  • am Arbeitsmarkt durch „spezielle Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Frauen mit Migrationshintergrund, insbesondere bei der Erfassung von vorhandenen Qualifikationen“ (Seite 151) und
  • bei gezielten Fördermaßnahmen für MigrantInnen durch das Arbeitsmarktservice (Seite 22, 1.2).

Leider findet sich auch der irreführende Begriff der „traditionsbedingten Gewalt“. Dabei wird Selbstverständliches festgestellt, nämlich dass Gewalttaten nicht durch Tradition, Weltanschauung oder Religion gerechtfertigt werden können (Seite 128, E.17). Ob daraus konkrete Maßnahmen abgeleitet werden, bleibt offen.
Auch Hassprediger sollen in Zukunft besser bekämpft werden. Hier sollen die Paragraphen 281 bis 283 des Strafgesetzbuches (Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze; Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen; Verhetzung) neu gefasst werden (Seite 131, F.2).

Geschlechterdiskriminierung

Ein Nationaler Aktionsplan für Gleichstellung soll das zentrales Instrument zur Geschlechtergleichstellung werden (Seite 149). Auf den folgenden Seiten wird eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen angekündigt, die zur Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt, zur Schließung der Einkommensschere, zu einer besseren sozialen Absicherung und zu mehr Frauen in Spitzenpositionen führen sollen.

Homophobie

Die oben erwähnte Ausweitung des Verhetzungsverbots sollte wohl jedenfalls Lesben, Schwulen und Transgenderpersonen zugute kommen, obwohl sie nicht ausdrücklich genannt sind. Es werden auch rechtliche Verbesserungen für Transgenderpersonen angekündigt, diese allerdings nur unter der Überschrift „Namensrecht“ (Seite 114, B.6). Außerdem soll wieder eine Arbeitsgruppe zur Schaffung eines Partnerschaftsgesetzes eingesetzt werden (Seite 118, C.4).

Altersdiskriminierung

Ein Diskriminierungsverbot aufgrund des Alters soll in die Bundesverfassung aufgenommen werden (Seite 159).

Sonstige Vorhaben

Eine umfassende Überarbeitung des Gleichbehandlungsgesetzes und der Institutionen zu seiner Umsetzung fehlt leider. Ausdrücklich wird angekündigt, dass die Entscheidungen der Senate der Gleichbehandlungskommission anonymisiert ins RIS aufgenommen werden sollen (Seite 151). Die Reform des Schadenersatzrechts soll weiter vorangetrieben werden (Seite 112, B.1). Bei der geplanten Evaluierung der Schadenersatzansprüche im internationalen Vergleich sollte auch das Gleichstellungsrecht einbezogen werden.
Schließlich soll die Volksanwaltschaft für die Anwendung der Anti-Folter-Konvention zuständig gemacht werden (Seite 240).

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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