Im Zuge der Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) 2011 wurden in Österreich zwei Instrumente eingeführt, die für mehr Einkommenstransparenz sorgen sollen: Die verpflichtende Gehaltsangabe in Stelleninseraten und Einkommensberichte in Unternehmen ab einer MitarbeiterInnenzahl von 150 Personen.
Kaum vier Jahre nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes hat die zuständige Bundesministerin Heinisch-Hosek nun eine Evaluierung der beiden Instrumente in Auftrag gegeben. Untersucht wurden sowohl die Umsetzung der Vorgaben als auch ihre Wirkung.
Gehaltsangaben: noch Luft nach oben
Bei den Gehaltsangaben in Stelleninseraten geht aus der Studie hervor, dass der Grad der Umsetzung sehr hoch ist. Was die Wirkung der Maßnahme betrifft, ist allerdings noch viel Luft nach oben gegeben: Die Gehaltsangaben würden BewerberInnen helfen Gehälter zu vergleichen und sich auf Gehaltsverhandlungen vorzubereiten, so die Studie.
Allerdings bestehe auch die Gefahr, dass Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben für Lohndumping ausnützen, vor allem wenn nur das gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgehalt angegeben wird. In der Studie wird ein Personalverantwortlicher zitiert, der sagt, er sei froh, wenn sich die BewerberInnen am Mindestgehalt orientieren würden und nicht mehr Gehalt verlangen, damit könne er Personalkosten sparen. Allerdings ist es ein offenes Geheimnis, dass mehrheitlich Frauen bereit sind, für einen Mindestlohn zu arbeiten und kein höheres Gehalt verhandeln.
Einkommensberichte: großes Verbesserungspotential
Bei den Einkommensberichten sehen die Studienautorinnen großes Verbesserungspotential. Die meisten Unternehmen würden lediglich die gesetzlichen Mindeststandards erfüllen, was Aufbau und Aussagekraft der Berichte betrifft. In den Berichten würden die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen zwar sichtbar gemacht, heißt es in der Studie, das bedeute aber nicht immer, dass die Angaben auch vergleichbar sind.
Eines der größten Probleme sehen die Studienautorinnen darin, dass die Einkommensbericht zwar an die BetriebsrätInnen weitergeleitet werden, die Arbeitnehmerinnen aber nur sehr selten erreichen. Weiters würden auch nur manchmal Konsequenzen aus den Ergebnissen gezogen. Auch für dieses Instrument fasst ein Personalverantwortlicher die Situation treffend zusammen: Er wird mit den Worten zitiert, Gleichstellung müsse im Alltag eines Betriebs gelebt werden, nur dann könnten solche Berichte eine sinnvolle Maßnahme sein.
Die Studie Einkommenstransparenz. Gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit des Bundesministeriums für Bildung und Frauen kann mit diesem Link heruntergeladen werden.