• Zum Inhalt springen
  • Zum Hauptmenü springen
  • Skip to site footer
  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv
  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Klagsverband - zur Startseite

Klagsverband

zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen 2025
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte


  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen 2025
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Aktuelle Seite: Start / News / Einkommenstransparenz in Österreich: Noch viel Luft nach oben

Einkommenstransparenz in Österreich: Noch viel Luft nach oben

10. November 2015 von Klagsverband

Eine aktuelle Evaluierung zeigt, dass Einkommenstransparenz und Gleichstellung in der Arbeitswelt trotz neuer gesetzlicher Vorgaben in Österreich noch nicht gelebte Realität sind.

Im Zuge der Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) 2011 wurden in Österreich zwei Instrumente eingeführt, die für mehr Einkommenstransparenz sorgen sollen: Die verpflichtende Gehaltsangabe in Stelleninseraten und Einkommensberichte in Unternehmen ab einer MitarbeiterInnenzahl von 150 Personen.

Kaum vier Jahre nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes hat die zuständige Bundesministerin Heinisch-Hosek nun eine Evaluierung der beiden Instrumente in Auftrag gegeben. Untersucht wurden sowohl die Umsetzung der Vorgaben als auch ihre Wirkung.

Gehaltsangaben: noch Luft nach oben

Bei den Gehaltsangaben in Stelleninseraten geht aus der Studie hervor, dass der Grad der Umsetzung sehr hoch ist. Was die Wirkung der Maßnahme betrifft, ist allerdings noch viel Luft nach oben gegeben: Die Gehaltsangaben würden BewerberInnen helfen Gehälter zu vergleichen und sich auf Gehaltsverhandlungen vorzubereiten, so die Studie.

Allerdings bestehe auch die Gefahr, dass Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben für Lohndumping ausnützen, vor allem wenn nur das gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgehalt angegeben wird. In der Studie wird ein Personalverantwortlicher zitiert, der sagt, er sei froh, wenn sich die BewerberInnen am Mindestgehalt orientieren würden und nicht mehr Gehalt verlangen, damit könne er Personalkosten sparen. Allerdings ist es ein offenes Geheimnis, dass mehrheitlich Frauen bereit sind, für einen Mindestlohn zu arbeiten und kein höheres Gehalt verhandeln.

Einkommensberichte: großes Verbesserungspotential

Bei den Einkommensberichten sehen die Studienautorinnen großes Verbesserungspotential. Die meisten Unternehmen würden lediglich die gesetzlichen Mindeststandards erfüllen, was Aufbau und Aussagekraft der Berichte betrifft. In den Berichten würden die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen zwar sichtbar gemacht, heißt es in der Studie, das bedeute aber nicht immer, dass die Angaben auch vergleichbar sind.

Eines der größten Probleme sehen die Studienautorinnen darin, dass die Einkommensbericht zwar an die BetriebsrätInnen weitergeleitet werden, die Arbeitnehmerinnen aber nur sehr selten erreichen. Weiters würden auch nur manchmal Konsequenzen aus den Ergebnissen gezogen. Auch für dieses Instrument fasst ein Personalverantwortlicher die Situation treffend zusammen: Er wird mit den Worten zitiert, Gleichstellung müsse im Alltag eines Betriebs gelebt werden, nur dann könnten solche Berichte eine sinnvolle Maßnahme sein.

Die Studie Einkommenstransparenz. Gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit des Bundesministeriums für Bildung und Frauen kann mit diesem Link heruntergeladen werden.

Diesen Beitrag teilen:
zum Seitenanfang

Sidebar

News-Archiv

  • 2024
  • 2023
  • 2022
  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • Frühere Jahre

Newsletter

Bleiben Sie mit unserem Klagsverband-
Newsletter immer up-to-date!

Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung und nehme zur Kenntnis, dass der Newsletterdienst Mailchimp zum Versand verwendet wird.

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn
  • YouTube

Klagsverband zur Durch­­setzung der Rechte von Diskriminierungs­opfern

Ziegelofengasse 33/2
1050 Wien

+43 1 961 05 85-13
info@klagsverband.at
klagsverband.at

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookie-Richtlinie (EU)

Einwilligung verwalten

Wir verwenden Cookies um YouTube Videos anzuzeigen, für eine Google Map und für die Website Statistik mit Matomo. Matomo ist in unserem Webspace installiert und versendet keine Daten an externe Anbieter. 

Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Präferenzen
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Google setzt Marketing Cookies. Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}