Im Zuge der Novelle des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) kritisiert der Klagsverband die Diskriminierung von SexarbeiterInnen beim Anspruch auf ASVG-Leistungen. „Im Gesetzesentwurf wird davon ausgegangen, dass SexarbeiterInnen immer als Selbstständige arbeiten“, erklärt Andrea Ludwig, Leiterin der Rechtsdurchsetzung beim Klagsverband. In seiner Stellungnahme habe der Klagsverband deshalb erläutert, dass SexarbeiterInnen allen anderen Berufsgruppen gleichgestellt werden müssten und ebenfalls Anspruch auf umfassende ASVG-Leistungen haben, sollten sie in einem Angestelltenverhältnis tätig sein.
Sichere und legale Arbeitsbedingungen
Die Gleichstellung mit anderen Berufsgruppen sei rechtlich der einzige Weg, um Sexarbeiterinnen sichere und legale Arbeitsbedingungen garantieren zu können und Ausbeutung zu verhindern. Diese Bemühungen würden aber mit Gesetzesvorschlägen wie diesem unterwandert, so Ludwig: „Von der Regelung sind überdurchschnittlich Frauen betroffen, die von Leistungen wie Krankengeld, Mutterschutz oder Karenz ausgenommen sind, unabhängig ob sie einen Arbeitsvertrag haben oder nicht.“
Diese Philosophie lasse sich schon an der Wortwahl im Gesetzesentwurf erkennen: Organisationen, die sich für die Rechte von SexarbeiterInnen einsetzen, hätten sich schon seit Langem für den Begriff Sexarbeit entschieden, um zu verdeutlichen machen, dass es sich um eine Arbeit handelt. Die Angehörigen dieser Berufsgruppe hätten Anspruch auf legale und sichere Arbeitsmöglichkeiten, so wie alle anderen Berufsgruppen auch.
Realitätsfremde Vorstellungen
Die Klagsverbands-Juristin schlägt vor, in Zukunft ExpertInnen aus dem Bereich einzubeziehen, wenn Gesetzesnovellen erarbeitet werden. Dann könnten solche realitätsfremden Vorstellungen weniger leicht Eingang in Gesetze finden. „Aber auch SexarbeiterInnen sollten verstärkt über ihre Rechte und Pflichten informiert werden“, regt Ludwig an.