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Aktuelle Seite: Start / News / Verbot der Gesichtsverhüllung tritt am 1. Oktober in Kraft

Verbot der Gesichtsverhüllung tritt am 1. Oktober in Kraft

18. Mai 2017 von Klagsverband

Zahlreiche kritische Stellungnahmen sind ungehört geblieben.

Im Nationalrat wurde das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (AGesVG) beschlossen, es wird am 1. Oktober 2017 in Kraft treten und sieht Verwaltungsstrafen für die Verhüllung der Gesichtszüge an öffentlichen Orten vor.

Der Gesetzesentwurf, der nun vom Nationalrat angenommen wurde, entspricht im Wesentlichen der Vorlage, die zur Begutachtung vorgelegt wurde. In §2 Absatz 1 heißt es: „Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro zu bestrafen.“

„Es bleibt abzuwarten, ob wirklich Verwaltungsstrafen verhängt werden“, beurteilt Volker Frey, Gleichstellungsexperte beim Klagsverband das neue Gesetz.

Der Klagsverband hatte in seiner Stellungnahme zum Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz massive Kritik an dieser Grundrechtsverletzung geübt. Die Ansicht der Bundesregierung, ein Verbot der Gesichtsverhüllung fördere die Integration, lehnt der Klagsverband ab. Frauen mit Gesichtsverhüllung aus dem öffentlichen Raum zu verbannen, widerspreche vielmehr einer zeitgemäßen Auffassung von Integration. Im gesamten Gesetzestext sei kein Verständnis für den wechselseitigen Prozess, den Integration beinhalte, zu erkennen, so Frey.

Im Vergleich zum Begutachtungsentwurf wurde der nun beschlossene Gesetzestext lediglich um eine Erklärung erweitert, was genau öffentliche Orte und öffentliche Gebäude sind, nämlich (§2 Absatz 2: „… Orte, die von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden können, einschließlich der nicht ortsfesten Einrichtungen des öffentlichen und privaten Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehrs.“

Der Gesetzesentwurf hatte schon im Vorfeld für große Diskussionen gesorgt, viele kritische Stellungnahmen wurden nicht berücksichtigt. (da)

Zum Herunterladen:

Nationalratsbeschluss Anti-Gesichtsverhüllungsgeset (AGesVG)

Auswahl von Stellungnahmen:

Klagsverband
Amt der Wiener Landesregierung
Antidiskriminierungsstelle Steiermark
Die Österreichischen Rechtsanwälte
Bundesjugendvertretung
Diakonie
Evangelische Kirche Österreichs
Gleichbehandlungsanwaltschaft
Helping Hands
Österreichisches Rotes Kreuz
TIGRA
Verein österreichischer Juristinnen

 

 

 

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