• Zum Inhalt springen
  • Zum Hauptmenü springen
  • Skip to site footer
  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv
  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Klagsverband - zur Startseite

Klagsverband

zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen 2025
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte


  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen 2025
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Aktuelle Seite: Start / News / Verbot der Gesichtsverhüllung tritt am 1. Oktober in Kraft

Verbot der Gesichtsverhüllung tritt am 1. Oktober in Kraft

18. Mai 2017 von Klagsverband

Zahlreiche kritische Stellungnahmen sind ungehört geblieben.

Im Nationalrat wurde das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (AGesVG) beschlossen, es wird am 1. Oktober 2017 in Kraft treten und sieht Verwaltungsstrafen für die Verhüllung der Gesichtszüge an öffentlichen Orten vor.

Der Gesetzesentwurf, der nun vom Nationalrat angenommen wurde, entspricht im Wesentlichen der Vorlage, die zur Begutachtung vorgelegt wurde. In §2 Absatz 1 heißt es: „Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro zu bestrafen.“

„Es bleibt abzuwarten, ob wirklich Verwaltungsstrafen verhängt werden“, beurteilt Volker Frey, Gleichstellungsexperte beim Klagsverband das neue Gesetz.

Der Klagsverband hatte in seiner Stellungnahme zum Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz massive Kritik an dieser Grundrechtsverletzung geübt. Die Ansicht der Bundesregierung, ein Verbot der Gesichtsverhüllung fördere die Integration, lehnt der Klagsverband ab. Frauen mit Gesichtsverhüllung aus dem öffentlichen Raum zu verbannen, widerspreche vielmehr einer zeitgemäßen Auffassung von Integration. Im gesamten Gesetzestext sei kein Verständnis für den wechselseitigen Prozess, den Integration beinhalte, zu erkennen, so Frey.

Im Vergleich zum Begutachtungsentwurf wurde der nun beschlossene Gesetzestext lediglich um eine Erklärung erweitert, was genau öffentliche Orte und öffentliche Gebäude sind, nämlich (§2 Absatz 2: „… Orte, die von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden können, einschließlich der nicht ortsfesten Einrichtungen des öffentlichen und privaten Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehrs.“

Der Gesetzesentwurf hatte schon im Vorfeld für große Diskussionen gesorgt, viele kritische Stellungnahmen wurden nicht berücksichtigt. (da)

Zum Herunterladen:

Nationalratsbeschluss Anti-Gesichtsverhüllungsgeset (AGesVG)

Auswahl von Stellungnahmen:

Klagsverband
Amt der Wiener Landesregierung
Antidiskriminierungsstelle Steiermark
Die Österreichischen Rechtsanwälte
Bundesjugendvertretung
Diakonie
Evangelische Kirche Österreichs
Gleichbehandlungsanwaltschaft
Helping Hands
Österreichisches Rotes Kreuz
TIGRA
Verein österreichischer Juristinnen

 

 

 

Diesen Beitrag teilen:
zum Seitenanfang

Sidebar

News-Archiv

  • 2024
  • 2023
  • 2022
  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • Frühere Jahre

Newsletter

Bleiben Sie mit unserem Klagsverband-
Newsletter immer up-to-date!

Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung und nehme zur Kenntnis, dass der Newsletterdienst Mailchimp zum Versand verwendet wird.

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn
  • YouTube

Klagsverband zur Durch­­setzung der Rechte von Diskriminierungs­opfern

Ziegelofengasse 33/2
1050 Wien

+43 1 961 05 85-13
info@klagsverband.at
klagsverband.at

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookie-Richtlinie (EU)

Einwilligung verwalten

Wir verwenden Cookies um YouTube Videos anzuzeigen, für eine Google Map und für die Website Statistik mit Matomo. Matomo ist in unserem Webspace installiert und versendet keine Daten an externe Anbieter. 

Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Präferenzen
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Google setzt Marketing Cookies. Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}