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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Verbandsklagerecht: Klagsverband gehört auf die Liste der klagsberechtigten Organisationen

Verbandsklagerecht: Klagsverband gehört auf die Liste der klagsberechtigten Organisationen

4. Oktober 2017 // von Klagsverband

„Wer die Rechte von Menschen mit Behinderungen ernst nimmt, muss dem Klagsverband ein wirksames Rechtsinstrument in die Hand geben“, kommentiert Volker Frey, der Generalsekretär des Klagsverbands, den Fristsetzungsantrag, der laut einer OTS heute im Nationalrat eingebracht werden soll.

„Wir begrüßen den Antrag, weil damit das Inklusionspaket schnell umgesetzt werden kann“, erklärt Frey, „aber der Antrag muss auch das Verbandsklagerecht für den Klagsverband enthalten“, fordert er zum wiederholten Mal.

Der Klagsverband setze sich seit mehr als zehn Jahren erfolgreich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein und hätte mit dem Verbandsklagerecht endlich ein wirksames Instrument in der Hand, so Frey. Deshalb gehöre der Verein auf die Liste der klagsberechtigten Organisationen, denn nur so könnten Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen über den Einzelfall hinaus erfolgreich bekämpft werden.

Der Umgang mit diesem Thema zeige sehr deutlich, ob das Parlament wirklich an einem wirksamen Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung interessiert sei und ob sich die Regierung klar zur ihre Verpflichtung bekenne, die UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich umzusetzen, so Frey.

Verbandsklage: wirksames Rechtsinstrument

Mit einer Verbandsklage können diskriminierende Bestimmungen und Barrieren für ganze Personengruppen bekämpft werden. Das ist bislang nicht möglich, weil das Behindertengleichstellungsrecht nur vorsieht, dass Einzelpersonen auf Schadenersatz klagen. Bisher hat das Verbandsklagerecht nur der österreichische Behindertenrat (vormals ÖAR), der davon noch nie Gebrauch gemacht hat. (da)

 

 

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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