Vergangene Woche wurde erstmals in Österreich eine Geburtsurkunde mit dem Geschlechtseintrag „inter“ ausgestellt. Das Standesamt Steyr hat den Eintrag nach einer Amtsmissbrauchs-Anzeige gegen Innenminister Nehammer und seinen Vorgänger Herbert Kickl durchgeführt.
VfGH-Erkenntnis bereits 2018
Obwohl der Verfassungsgerichtshof 2018 mit einem richtungsweisenden Erkenntnis klargestellt hat, dass der dritte Geschlechtseintrag möglich sein muss, hat ein Erlass aus dem Innenministerium dazu geführt, dass intergeschlechtliche Personen ihre Rechte in der Praxis kaum durchsetzen können.
Die Entscheidung des VfGH beruhte auf einer Beschwerde von Alex Jürgen. Jürgen hat auf den Geschlechtseintrag „inter“ in der Geburtsurkunde bestanden und nun einen Etappensieg für die Rechte von intergeschlechtlichen Personen errungen. (da)