Menschenrechtliche Verpflichtungen zur Verringerung der Lohnungleichheit
Der Equal Pay Day fällt heuer auf den 15. Februar. Das heißt, bis zu diesem Tag arbeiten Frauen unbezahlt, also 46 Tage. Der Gender Pay Gap beträgt laut dieser Berechnung 12,7 Prozent.
Berechnet wurden diese Zahlen von den Business and Professional Women Austria auf Basis der Lohnsteuerdaten 2020. Während beim Frühlings-Equal-Pay-Day ein Median ermittelt wird, gibt es noch eine zweite Art den Equal Pay Day zu ermitteln: Die Arbeiterkammer und der ÖGB ziehen das Durchschnittseinkommen von Frauen und Männern zur Berechnung heran und ermitteln so einen Equal Pay Day, der auf den Herbst fällt.
Verzerrungen durch die Krise
2021 war der Frühlings-Equal Pay Day erst am 21. Februar. Das bedeutet aber nicht, dass sich die Lohnunterschiede von Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit verbessert haben. Die Einkommensunterschiede sind zwar gesunken, die Belastungen durch die Pandemie und vor allem die unbezahlte Care-Arbeit, die Frauen leisten, haben jedoch zugenommen.
Wie erklärt sich aber, dass der Lohnunterschied auf Basis der Lohnsteuerdaten von Vollzeiterwerbstätigen 2022 weniger hoch ist als im Vorjahr? Ökonomin Katharina Mader hat das bei einer Pressekonferenz des Österreichischen Frauenrings erklärt:
Es sei typisch, dass dieser Effekt in Krisenzeiten eintrete, so Mader. In der aktuellen Krise liege es daran, dass rund 2,11 Prozent der Frauen aus der Vollzeitbeschäftigung gefallen sind. Die meisten dieser Jobs waren schlecht bezahlte Stellen in der Gastronomie und im Tourismus. Männer hingegen hatten einen Einkommensrückgang, weil sie mehr in Kurzarbeit waren als Frauen und dadurch Überstundenentgelte verloren haben.
Klaudia Frieben, die Vorsitzende des Österreichischen Frauenrings fasst das so zusammen: „Die statistischen Lohnunterschiede sind gesunken, aber die unbezahlte Arbeit hat zugenommen.“
Frauenrechte in der UN-Frauenrechtskonvention
Menschenrechtlichen Verpflichtungen Österreichs zur Verringerung der Lohnungleichheit finden sich auch in der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW), die in Artikel 11 das Recht auf gleiches Entgelt festschreibt, aber auch in Artikel 5 einen Wandel der stereotypen Rollenverteilung von Frauen und Männern fordert, insbesondere bei der Kinderbetreuung und Care-Arbeit.
Abschließende Bemerkungen und Schattenbericht
In den Abschließenden Bemerkungen, die das UN-Frauenrechtskomitee nach der Staatenprüfung Österreichs 2019 veröffentlicht hat, wird die Republik Österreich im Empfehlung 33 aufgefordert den Gender Pay Gap zu verringern, in Empfehlung 21 wird gefordert, stereotype Rollenbilder zu beseitigen vor allem „durch die Förderung gleichberechtigter Aufteilung von häuslicher und familiärer Verantwortung“.
Im gemeinsamen Schattenbericht, den die NGOs dem UN-Komitee vorgelegt haben, finden sich ebenfalls eine Reihe von Maßnahmen, die zur Verringerung des Gender Pay Gaps beitragen: Die Autor*innen Elisabeth Holzleithner, Isabell Doll und Johanna Schlintl fordern einen Rechtsanspruch für Väter auf den sogenannten „Papamonat“ mit besonderem Kündigungsschutz.
Petra Leschanz, die den Artikel 13 der Frauenrechtskonvention „Andere Bereiche des wirtschaftlichen und sozialen Lebens“ bearbeitet hat, fordert „Effektive Maßnahmen zur Reduktion von Frauenerwerbs- und Pensionsarmut sowie Umverteilung von Sorgearbeit“.
Sybille Pirklbauer hat in ihrem Beitrag zum NGO-Schattenbericht zwei weitere Maßnahmen formuliert, die auch vom Österreichischen Frauenring als ganz maßgeblich für die Verringerung des Gender Pay Gaps sind, nämlich der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung und weitere Maßnahmen zur Lohntransparenz.
Eine flächendeckende Kinderbetreuung und die Umverteilung von Care-Arbeit sind Schlüsselelemente für mehr Lohngleichheit, das zeigt auch die regionale Verteilung des Gender Pay Gaps. In Bundesländern, in denen es insgesamt weniger vollzeitbeschäftigte Frauen gibt, die in der Statistik für die Berechnung des Frühlings-Equal-Pay-Days aufscheinen, ist der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern am höchsten, in Vorarlberg, dem regionalen Schlusslicht liegt er bei 25 Prozent. In Wien ist er mit 12 Prozent am niedrigsten, auch weil in Wien die meisten Verwaltungsbehörden ihren Sitz haben, wo sich nicht zuletzt aufgrund von Frauenförderplänen die Lohnunterschiede kontinuierlich verringern.