Der Klagsverband hatte sich bereits kritisch zum Kopftuchverbot in Volksschulen geäußert.
Laut Medienberichten soll das Kopftuchverbot in österreichischen Kindergärten fallen.
Für die Volksschulen ist die von der ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführte Regelung bereits vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden. Für die Kindergärten sind die entsprechenden Landesgesetze (außer in Salzburg und Tirol) dagegen noch in Kraft. Mangels eines bisher bekannt gewordenen Falls eines Kopftuch tragenden Mädchens im Kindergarten wurde der Rechtsweg auch noch nicht beschritten, berichtet der Standard.
Religionsfreiheit
Der Klagsverband hatte bei der Einführung des Kopftuchverbots in Volksschulen mehrfach auf die diskriminierenden Aspekte der Regelung in Bezug auf Religionsfreiheit hingewiesen und auch auf die Unvereinbarkeit mit der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU hingewiesen.
Internationale Kritik
In ihrem sechsten Bericht für Österreich hat auch die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) im Jahr 2020 das Kopftuchverbot in Volksschulen kritisiert und empfohlen, diese Gesetzesmaßnahme zu überarbeiten.
ECRI hat auf die Wichtigkeit der Gleichbehandlung aller religiösen Gruppen hingewiesen und die Behörden dazu aufgerufen, diese neue Bestimmung zu überdenken, um sicherzustellen, dass sie das Neutralitätsgebot wahrt, ein legitimes Ziel verfolgt und keine bestimmte Gruppe von Schüler_innen diskriminiert.
Wenn nun sowohl in der Volksschule als auch im Kindergarten kein Kopftuchverbot mehr gilt, dürfte dieser Kritikpunkt auf Ebene der Europäischen Kommission wegfallen.