Das Klagsverband-Mitglied WAG Assistenzgenossenschaft hat eine einstweilige Verfügung gegen ein niederösterreichisches Unternehmen eingebracht, das Persönliche Assistenz anbietet. Als Grund nennt die WAG einen unlautereren Wettbewerb auf Kosten von Persönlichen Assistent*innen und die Gefährdung von Menschen mit Behinderung.

Persönliche Assistenz erhöht für viele Personen mit Behinderung Selbstbestimmung und Unabhängigkeit. Dank dieser Unterstützung bewältigen sie alltägliche Tätigkeiten, die allein nicht möglich wären. Kindern und Jugendlichen ermöglicht sie den Besuch von Regelschulen. Und nicht zuletzt ist für viele Personen mit Behinderung die Persönliche Assistenz die Voraussetzung, durch Erwerbsarbeit ein angemessenes und regelmäßiges Einkommen zu erzielen.
Sehr oft sind die Persönlichen Assistent*innen keine Angestellten der Menschen, die sie unterstützen. Sie stehen meist in einem Vertragsverhältnis mit einem der Dienstleistungsunternehmen, die Persönliche Assistenz ihren Kund*innen anbieten. Allerdings sind die Dienstverträge oft unterschiedlich ausgestaltet. Es gibt Unternehmen, die die Persönlichen Assistent*innen als angestellte Dienstnehmende mit kompletter sozialer Absicherung beschäftigen und andere, die stattdessen sogenannte Freie Dienstverträge abschließen.
Freie Dienstverträge ermöglichen den Unternehmen Kosten zu sparen, haben aber sowohl für die Persönlichen Assistent*innen als auch die von ihnen betreuten Personen erhebliche Nachteile. Bei einem Freien Dienstvertrag gibt es weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld, keinen Urlaubsanspruch und auch kaum Absicherung im Krankheitsfall. Im Gegenzug können im freien Dienstvertrag Persönliche Assistent*innen selbst entscheiden, wann und wie genau sie die vereinbarte Leistung erbringen – also z.B. ob sie zu einer gewissen Zeit zum Dienst kommen oder nicht. Sie können sich auch von einer beliebigen Person vertreten lassen.
Das führt jedoch zu einer Gefährdung von Kund*innen. Diese sind darauf angewiesen, dass ihre Persönliche Assistenz zum Dienst erscheinen und sie z.B. beim Aufstehen unterstützen. Dafür sind eingeschulte Persönliche Assistent*innen notwendig. Eine Vertretung durch eine beliebige Person ist also nicht möglich.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) stuft daher Persönliche Assistent*innen auch ausschließlich als echte Diensnehmer*innen ein, da in der Praxis Arbeitspflicht und Weisungsgebundenheit bestehe. Trotzdem duldet sie offenbar die Freien Dienstverträge.
Der Vorstand des Klagsverband Mitglieds WAG Assistenzgenossenschaft Christoph Dirnberger fordert hingegen eine einheitliche arbeitsrechtliche Regelung: „Persönliche Assistenz braucht echte Dienstverhältnisse. Denn nur sichere und verlässliche Arbeitsbedingungen für Persönliche Assistent*innen garantieren das Menschenrecht auf Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung.“
Die WAG beschäftigt mehr als 700 Angestellte, geht aber davon aus, dass andere Unternehmen hunderte Persönlichen Assistent*innen allein in Ostösterreich als Freie Dienstnehmende beschäftigen. Die WAG hat daher kürzlich einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen eines dieser Unternehmen erlassen. Denn der Stundensatz für Persönliche Assistenz im echten Dienstverhältnis ist aufgrund der rechtlichen Absicherung der Arbeitnehmer*nnen erheblich höher als jener von Anbietern, die mit freien Dienstnehmer*innen arbeiten. Die WAG will nun auf gerichtlichem Weg feststellen lassen, ob die Freien Dienstverträge bei Persönlicher Assistenz und damit Einsparungen auf Kosten der Assistent*innen zulässig sind.

