Das Sozialministeriumsservice (SMS) erfüllt bei der Meldung von Verstößen gegen das Barrierefreiheitsgesetzes selbst dessen Vorgaben nicht.

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) soll Menschen mit Behinderungen die digitale Teilhabe erleichtern. Seit 28 Juni 2025 müssen Produkte wie Geld- oder Fahrkartenautomaten und digitalen Dienstleistungen wie Online-Shops oder E-Banking barrierefrei gestaltet werden. Das Sozialministerium kann bei festgestellten Bußgeldern Verwaltungsstrafen bis zu 80.000 Euro verhängen, es gibt jedoch eine Übergangsfrist bei bereits davor bestehenden digitalen Dienstleistungen von bis zu fünf und bei Produkten von bis zu 15 Jahre.
Anlässlich des ersten Jahrestags des BaFG veröffentlichte die Lebenshilfe Österreich Ergebnisse einer von ihr bei der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) beauftragten Studie. Diese ergab schwere Mängel bei den meisten untersuchten Websites. Die Beanstandungen umfassten unter anderem zu kleine Schriften, fehlende Vorlesefunktionen, Login-Zwang für Bestellungen und unverständliche Inhalte und Formulierungen.
Solche Verstöße kann man eigentlich über ein Meldeformular des Sozialministeriumsservices (SMS) anzeigen. Das Problem dabei: Das Formular ist nicht barrierefrei. Es ist in der Praxis nur schwer aufzufinden, erfüllt nicht die Kriterien einfacher Sprache (Deutsch B1) und ist daher für viele Menschen mit intellektuellen Behinderungen nicht ohne Unterstützung bewältigbar. Die Lebenshilfe sah sich sogar gezwungen, gemeinsam mit den Studienautor*innen eine Schritt für Schritt-Anleitung zu entwickeln und zu veröffentlichen, die durch den Meldeprozess führt. Bleibt zu hoffen, dass das SMS die Übergangsbestimmungen nicht komplett ausreizt und bereits lange vor dem 28.06.2030 das Formular barrierefrei umgestaltet. Zuletzt war das es über das SMS jedenfalls nicht mehr abrufbar. Via Suchmaschinensuche oder den Link unten ist das Meldeformular jedoch noch erreichbar.
Hinweisgeber*innenformular Marktüberwachungsbehörde Digitale Barrierefreiheit

